Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Mutterschutzgesetz 1979, BGBl. Nr. 221/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 44/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 3 und in § 39 Abs. 1 Z 1, 2 und 4 sowie Abs. 5 wird jeweils die Wortfolge „Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ durch das Wort „Arbeit“ ersetzt.

2. In § 3a Abs. 8 wird die Wortfolge „Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend“ durch die Wortfolge „Bundesminister für Arbeit“ ersetzt.

3. In § 39 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 3 und 4 wird jeweils die Wortfolge „Land- und Forstwirtschaft“ durch die Wortfolge „Landwirtschaft, Regionen und Tourismus“ ersetzt.

4. In § 39 Abs. 3 und 4 wird jeweils die Wortfolge „Unterricht und Kunst“ durch die Wortfolge „Bildung, Wissenschaft und Forschung“ ersetzt.