1654/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.05.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. iur. Christian Drobits, Cornelia Ecker,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Neue Gentechnik muss als Gentechnik behandelt werden, sonst droht gentechnisch veränderte Pflanzenwelt und unkontrolliert Gentechnik am Teller

 

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Juli 2018 eindeutig festgestellt, dass alle Arten gentechnisch veränderter Organismen unter die strengen EU-Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen, sofern gentechnische Verfahren eingesetzt wurden, die hauptsächlich seit dem Erlass der EU-Richtlinie 2001 entwickelt wurden. Das betrifft auch neue gentechnische Verfahren wie die so genannte „Genschere“ (CRISPR). Mit dieser neuen Technologie können bestehende Gene modifiziert werden, ohne dass neue Gene hinzugefügt werden.

 

Die Europäische Kommission hat am 29. April 2021 eine Studie zu neuen Gentechnikverfahren vorgestellt. Bereits vor Veröffentlichung haben NGOs davor gewarnt, dass die stark lobbyierende Saatgutindustrie vor allem monetäres Interesse daran hat, abgeschwächte Regelungen für Neue Gentechniken zu erreichen, um dadurch hohe Gewinne abzuschöpfen.

Aus Sicht der EU-Kommission hat Neue Gentechnik das Potenzial, zu einer nachhaltigeren Lebensmittelproduktion beizutragen, den Einsatz von Pestiziden zu verringern und die Ziele des Green Deal und der „Vom Hof auf den Tisch“- Strategie zu erreichen. Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Gentechnik-Gesetzgebung veraltet ist.

Geplant ist nun ein breit angelegter Konsultationsprozess, um die Gestaltung eines neuen Rechtsrahmens für diese biotechnologischen Verfahren zu erörtern. In einem ersten Schritt ist geplant, den Rechtsrahmen für die Anwendung bei Pflanzen zu öffnen, in weiterer Folge auch Anwendung bei Tieren und Mikroorganismen.

Sollten jedoch mit neuen Techniken gentechnisch veränderte Pflanzen etc. zukünftig nicht mehr unter die strenge EU-Regulierung fallen, werden gentechnisch veränderte Pflanzen ungekennzeichnet und ohne Risikoprüfung in Lebensmitteln landen. Es wird zu einer nicht absehbaren Vermischung nichtgentechnisch veränderter und gentechnisch veränderter Pflanzen kommen.

 

Da diese Neuen Gentechniken sogenannte „on-“, aber auch „off-Target“-Ergebnisse zur Folge haben können, also nicht beabsichtigte Veränderungen in den Organismen, muss jedenfalls eine strenge Risikoabschätzung erfolgen. Dazu kommt, dass im Hinblick auf diese Risikoabschätzung derzeit noch viel zu wenig geforscht wird. Hier liegt auch der wesentliche Unterschied zu den konventionellen Züchtungen, die also keineswegs als „gleichwertig“ anzusehen sind.

 

Eine Aufweichung der jetzigen Gesetzgebung beeinträchtigt das Recht auf Informationen und Wahlfreiheit der KonsumentInnen und könnte ungeahnte Folgen für die Zukunft unserer Lebensmittel, Landwirtschaft und die Umwelt haben, insbesondere auch für die Bioproduktion und gentechnikfreie Lebensmittelherstellung. Auch das Ziel des Green Deals, den Anteil der Bioproduktion bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern ist ernsthaft gefährdet.

Die Menschen haben ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, ob sie mit Gentechnik hergestellte Lebensmittel kaufen wollen oder nicht. Daher ist eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich. Biologische und gentechnikfreie Lebensmittelherstellung könnten die Erwartungen der KonsumentInnen nach einer gentechnikfreien Lebensmittelproduktion möglicherweise nicht mehr erfüllen, was das Vertrauen in diese Produkte gefährdet.

 

Die klare Kennzeichnungspflicht bietet Wahlfreiheit und Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten, VerarbeiterInnen und ProduzentInnen.

Es ist immer die Frage zu stellen, welche gesundheitlichen Risiken genmanipulierte Pflanzen tragen, egal ob es sich um alte oder neue Gentechnik handelt, mit der die Veränderungen durch den Menschen vorgenommen wurden.  

Strenge Zulassungsverfahren, als auch eine Risikoüberprüfung sowie die Kennzeichnung sind die Grundlagen für Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Wahlfreiheit.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung, insbesonders der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, werden aufgefordert, auf europäischer Ebene klar die Position einzunehmen, dass alle Arten gentechnisch veränderter Organismen, egal ob sie durch alte oder neue Gentechnik hergestellt werden, entsprechend dem Urteil des EuGH vom 25. Juli 2018 unter die strengen Regeln für Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung fallen.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft