1663/A XXVII. GP
Eingebracht am 20.05.2021
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Antrag
der
Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Medizinproduktegesetzes
Das Medizinproduktegesetz (MPG), BGBl. Nr. 657/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 46/2021, wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 wird vor der Wort- und Zeichenfolge „Medizinprodukte““ das Zeichen „„“ eingefügt.
Artikel 2
Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes
Das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG), BGBl. I Nr. 63/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 135/2020, wird wie folgt geändert:
In § 20 Abs. 4 entfällt das Zeichen „„“.
Begründung:
Es werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss