1666/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.05.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Elisabeth Götze, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller
Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Prüfung von Maßnahmen zur Erhöhung der Frauenquote in börsennotierten Unternehmen''

BEGRÜNDUNG

Die derzeitige Ausgangslage in Österreich zeigt eine unterdurchschnittliche Beteiligung von Frauen auf Geschäftsführungs- und Vorstandsebene in privaten Unternehmen. So liegt beispielsweise der Frauenanteil in österreichischen börsennotierten Unternehmen derzeit bei 7,9 %. Dies bedeutet, dass von 190 Vorständen gerade einmal 15 weiblich sind. Um dem geringen Frauenanteil in Führungspositionen entgegenzuwirken und eine Mindestpräsenz von Frauen auch auf Vorstandsebene zu gewährleisten, hat eine Reihe europäischer Länder - zuletzt etwa Deutschland - eine verpflichtende Frauenquote eingeführt. In Österreich wurde 2018 eine verpflichtende Quote auf Aufsichtsratsebene verabschiedet. Eine Beobachtung der Zusammensetzung der Aufsichtsräte zeigt, dass die Quote zu einer Steigerung der Aufsichtsrätinnen von 19 % auf 27,8 % führte. Allerdings führte die erhöhte Frauenpräsenz in Aufsichtsräten entgegen den Erwartungen nicht zu einem höheren Frauenanteil in Vorständen. Aus diesem Grund gilt es, wie auch im Regierungsprogramm festgeschrieben, zu evaluieren, was eine Quote in diesem Zusammenhang leisten kann und welcher weiteren Maßnahmen es bedürfte, um den Frauenanteil in Vorständen nachhaltig zu erhöhen. Der mögliche positive Effekt einer Steigerung des Frauenanteils in Entscheidungs- und Lenkungsgremien ist keineswegs isoliert aus der Perspektive der Geschlechtergerechtigkeit zu sehen. Wissenschaftliche Studien zeigen klar auf, dass sich die Beteiligung von Frauen in Führungsteams einerseits positiv auf die Arbeitsweise eines Führungsgremiums[1] und andererseits auch positiv auf das Geschäftsergebnis der Unternehmen auswirkt[2]. Letztere Studie belegt zudem, dass nicht nur gender equality in der Geschäftsführung sondern Diversität im Allgemeinen einen positiven Effekt auf die Unternehmensergebnisse liefert. Dieser Umstand zeigt daher neben dem Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit klar auf, dass Potenzial ungenützt bleibt, wenn seitens der Unternehmen auf Diversität verzichtet wird.

Um ein Maßnahmenpaket mit innovativen und gesamtheitlichen Lösungen erarbeiten zu können, gilt es eine evidenzbasierte Entscheidungsgrundlage zu schaffen und die markantesten Barrieren für Frauen zu identifizieren. Daher soll im Rahmen einer Studie die österreichische Führungskräftesituation national und im Vergleich zu anderen Ländern sowie erfolgreichen internationalen Konzernen dargestellt werden. Zudem sollen verschiedene international bereits bestehende Maßnahmen, die dem Ziel der Erhöhung des Frauenanteils dienen, auf ihre Wirksamkeit hin untersucht und verglichen werden. Schließlich kann eine solche Studie auch konkrete Handlungsvorschläge liefern, die unter Berücksichtigung der identifizierten Barrieren und untersuchten Maßnahmen die effektivsten Mittel darstellen, um den Frauenanteil speziell in börsennotierten Unternehmen in Österreich nachhaltig zu erhöhen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration werden ersucht, im Rahmen einer Studie den Frauenanteil mit dem Fokus auf börsennotierte Unternehmen sowohl in Österreich als auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu beleuchten und diese anschließend dem Nationalrat zuzuleiten. Im selben Rahmen soll untersucht werden, welche Maßnahmen und Anreize in den verschiedenen Staaten spezifisch zur Erhöhung dieses Frauenanteils in Führungspositionen gesetzt wurden und welche Folgen die entsprechenden Bestimmungen nach sich ziehen. Diese Studie soll der Bundesregierung mögliche Handlungsoptionen samt Prognose des zu erwartenden Effekts auf die Repräsentation von Frauen in Führungspositionen aufzeigen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie beantragt.



[1] De Masi/Stomka-Gotebiowska/Paci. Women Do the Job: The Reasons to Set Quota for Women on Boards, International Journal of Business and Management 2018,167.

[2]       McKinsey & Company, Diversity wins how inclusion matters (2020), abrufbar:

https://www.mckinsey.com/~/media/McKinsey/Featured%20lnsights/Diversity%20and%20lnclusion/Diversity%20wins%20How%20inclusion%20matters/Diversity-wins-How-inclusion-matters-vF.pdf.