167/A XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

 

der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, Cornelia Ecker, Julia Herr,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird, womit ein sofortiges nationales Verbot betreffend Pflanzenschutzmittel mit dem wahrscheinlich krebserregenden Wirkstoff Glyphosat erlassen wird

 

 Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 79/2019, wird wie folgt geändert:

 

1.    § 17 Abs. 5 entfällt.

 

2.    § 18 Abs. 10 lautet:

„(10) Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ist im Sinne des Vorsorgeprinzips verboten.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales

 

Begründung

 

Für die Gesundheitspolitik, eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, sowie eine nachhaltige Umwelt- und Klimapolitik spielt der Umgang mit chemisch-synthetischen Pestiziden eine entscheidende Rolle.

 

Einer der weltweit meist eingesetzten Wirkstoffe in chemisch-synthetischen Pestiziden ist Glyphosat.

 

Glyphosat ist ein Wirkstoff in Pestiziden, sog. „Herbiziden“. Es tötet jede Pflanze, die nicht gentechnisch so verändert wurde, dass sie den Herbizideinsatz überlebt. Es wirkt systemisch, d.h. aufgenommen über die Blätter gelangt es in alle Bestandteile der Pflanze: in Blätter, Samen und Wurzeln.

Glyphosat lässt sich nicht abwaschen und wird weder durch Erhitzen noch durch Einfrieren abgebaut. Glyphosat-Rückstände halten sich etwa ein Jahr lang in Lebens- und Futtermitteln.

Die pflanzenvernichtenden Eigenschaften von Glyphosat wurden von der Firma Monsanto 1969 patentiert. Das Mittel kam unter dem Namen "Roundup" auf den Markt und wurde zum weltweit meistverkauften Pestizid.

Glyphosatprodukte werden mittlerweile von mehr als 40 Herstellern vertrieben.

 

Glyphosat wird unter anderem in Landwirtschaft, Gartenbau, Industrie und Privathaushalten eingesetzt. Schätzungsweise werden bis zu 90% des Wirkstoffes in Österreich in der konventionellen Landwirtschaft und Forstwirtschaft eingesetzt.

 

Tests durch das Umwelt-Netzwerk „Friends of the Earth“ haben Glyphosat im menschlichen Körper nachgewiesen. 182 Urinproben von Menschen aus 18 europäischen Ländern wurden in einem unabhängigen Labor in Deutschland auf Glyphosat und seinen Metaboliten AMPA untersucht. In 45 Prozent aller Proben wurde Glyphosat nachgewiesen, in Malta in 90 Prozent der Proben, in Mazedonien in 10 Prozent. In Österreich wurde eine Belastung mit Glyphosat in 30 Prozent der Harnproben nachgewiesen.

 

Aus der Sicht von ExpertInnen wird die Hypothese geäußert, dass einer der Haupteintragswege dafür die Nahrungsmittelaufnahme ist.

 

Vorsorgender Grundwasserschutz ist in Österreich besonders essenziell, da unser Trinkwasser aus Grundwasserreserven und Quellen gewonnen wird. Diffuse Einträge (Nitrat, Pestizide) in Grundwasserkörpern und Quellen sind deshalb zu vermeiden.

 

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung initiierte gemeinsam mit dem JoanneumResearch und dem Umweltbundesamt ein dreijähriges Forschungsprojekt: Im Leibnitzerfeld wurde erstmals in Österreich getestet, ob Glyphosat eine Gefährdung des Grundwassers darstellen kann. Auf der Homepage des Umweltbundesamtes ist nachzulesen: „Die Studie ergab, dass eine Glyphosate-Anwendung auch in hydrogeologisch sensiblen Gebieten, z.B. in Grundwasserschongebieten, im Regelfall keine starke Gefährdung für das Grundwasser darstellt. Dennoch kann eine Verlagerung ins Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Daher wird zum vorbeugenden Grundwasserschutz empfohlen, beim Einsatz des Herbizides auf die Witterungsbedingungen besonders Rücksicht zu nehmen - kein Einsatz vor zu erwartenden Niederschlagsereignissen.“ http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/schadstoff/glyphosate1/

 

Dies zeigt, wie hochsensibel der Umgang der Landwirtschaft mit Glyphosat erfolgen muss, damit Glyphosat nicht ins Grundwasser gelangt.

 

Wirkstoffe wie Glyphosat werden auf europäischer Ebene auf der Grundlage der Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen. Nach langen Diskussionen innerhalb der Mitgliedstaaten der EU wurde der Wirkstoff Glyphosat im Dezember 2017 mit einer äußerst knappen Mehrheit für weitere fünf Jahre in der Europäischen Union zugelassen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R2324&from=DE

 

Großes Aufsehen erregte deshalb ein vor Kurzem ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Er urteilte, dass zwei Studien über die möglichen Krebsrisiken des Wirkstoffs Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln öffentlich zu machen sind. Der Schutz der Unternehmensinteressen, der als Begründung für die Geheimhaltung dieser Studien durch die EFSA angeführt worden war, sei dabei zweitrangig. Mitglieder des Europäischen Parlaments hatten gegen die EFSA geklagt.

 

Im Februar 2019 einigten sich das Europaparlament, der EU-Rat und die EU-Kommission auf eine Reform des Allgemeinen Lebensmittelrechts, womit die verpflichtende Offenlegung sämtlicher Herstellerstudien in den frühen Phasen von EU-Zulassungsverfahren von Pestiziden und anderen lebensmittelrelevanten Chemikalien zu erfolgen hat.

Der große Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative „Stop Glyphosat“ mit über 1,1 Millionen UnterzeichnerInnen sowie die Erkenntnisse eines wegen des stark kritisierten Zulassungsverfahren von Glyphosat initiierten Sonderausschusses des Europäischen Parlaments haben zu diesem Umdenkprozess auf europäischer Ebene beigetragen.

Seit der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat in der europäischen Union im Jahr 2017 für weitere fünf Jahre mehren sich die Hinweise, die die Entscheidungsgrundlagen für die erfolgte Zulassung durch die Europäische Union in Frage stellen.

Die Entscheidung für eine weitere Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat in der Europäischen Union fußte auf der Expertise der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), welche wiederum die durch Monsanto vorgelegten Studien als wesentliche Grundlage für ihre Einschätzung nahm, Glyphosat die Voraussetzungen für eine Wiedergenehmigung in der EU erfüllt und insbesondere Pflanzenschutzmitteln, die diesen Wirkstoff enthalten, keine sofortigen oder verzögerten schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen haben. Im Gegensatz dazu heißt es in der wissenschaftlichen Bewertung von Glyphosat durch die „Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO): „Krebs beim Menschen: Es besteht der Verdacht beim Menschen für die Kanzerogenität von Glyphosat. Ein positiver Zusammenhang ist bei NON-Hodgkin Lymphom beobachtet worden. Krebs bei Versuchstieren: Es gibt ausreichend Beweise bei Versuchstieren für die Krebserregung durch Glyphosat. Gesamtbewertung: Glyphosat ist wahrscheinlich krebserregend beim Menschen (Gruppe 2A).“ 2A ist die zweithöchste Gefahrengruppe. Die Einstufung erfolgte durch ein Team industrieunabhängiger internationaler Krebsforscher auf Basis der verfügbaren publizierten wissenschaftlichen Literatur bereits im Jahr 2015.

In den USA sind derzeit bereits über 42 000 Klagen anhängig. In drei Fällen liegen Entscheidungen vor, die durch Bayer/Monsanto beeinsprucht wurden. Im letzten Fall eines Ehepaares in Kalifornien, wurde jeweils über eine Milliarde Dollar zugesprochen.

Im „Monsanto Trial Tracker“ der US-amerikanischen Non Profit Organisation „Right to know“ finden sich zum Verfahren Pilliod vs. Monsanto folgende bemerkenswerte Aussagen, Kommentare zu und Formulierungen aus den (beeinspruchten) Entscheidungen des Gerichts: "Bei der Anordnung von Strafschadenersatz musste die Jury feststellen, dass Monsanto "ein Verhalten mit Arglist, Unterdrückung oder Betrug durch einen oder mehrere Beamte, Direktoren oder Geschäftsführer von Monsanto begangen hat", die im Namen des Unternehmens handelten.". Wortwörtlich heißt es: "In ordering punitive damages, the jury had to find that Monsanto “engaged in conduct with malice, oppression or fraud committed by one or more officers, directors or managing agents of Monsanto” who were acting on behalf of the company." Zum Verfahren wird berichtet, dass der Anwalt in seinem abschließenden Plädoyer die Jury aufgefordert hat, mit dem Strafschadenersatz eine Botschaft an Monsanto und Bayer zu senden, damit diese ihre Praktiken ändern. Und so kommentierte er die Entscheidung: „Aus internen Unternehmensdokumenten sah es die Jury für erwiesen an, dass von Tag eins weg Monsanto nie ein Interesse gehabt hat, herauszufinden, ob Roundup sicher ist. Anstatt in profunde Erkenntnisse zu investieren haben sie Millionen investiert, um wissenschaftliche Erkenntnisse anzugreifen, die ihre Business Agenda bedrohen. Wörtlich heißt es: „Pilliod attorney Brent Wisner suggested to jurors in his closing arguments that they consider punitive damages in the range of $1 billion to send a message to Monsanto and Bayer about the need to change the company’s practices. „The jury saw for themselves internal company documents demonstrating that, from day one, Monsanto has never had any interest in finding out whether Roundup is safe,” Wisner said following the verdict. “Instead of investing in sound science, they invested millions in attacking science that threatened their business agenda.”” https://usrtk.org/monsanto-roundup-trial-tacker/monsanto-ordered-to-pay-2-billion-to-cancer-victims/

Seit der Neuzulassung von Glyphosat wurden auch neue wissenschaftliche Belege zu den gesundheitlichen Risiken des Pflanzengifts erbracht.

Eine Studie des Ramazzini Institutes in Bologna zeigte etwa, dass Glyphosat den menschlichen Hormonhaushalt negativ beeinflussen kann (Ramazzini Institutehttps://bit.ly/2KOVhAd). WissenschaftlerInnen der Washington State University fanden heraus, dass der Kontakt bei Labormäusen mit Glyphosat häufig zu Prostata-, Eierstock- und Nierenerkrankungen bei den Nachkommen führt (Washington State University: https://go.nature.com/2WHJDJG).

Neue Evidenz für die Karzinogenität von Glyphosat wird in folgender Studie belegt, die erneut ein statistisch signifikantes Risiko für Non Hodgkin Lymphoma aufzeigt: https://academic.oup.com/ije/advance-article/doi/10.1093/ije/dyz017/5382278


Am 8. April 2019 veröffentlichte die Agency for Toxic Substances and Disease Registry, (ATSDR, Amt für toxische Substanzen und Krankheitsregister), die dem US-Gesundheitsministerium nachgeordnet ist, eine toxikologische Bewertung von Glyphosat.

Es wurde Folgendes festgestellt: „Zahlreiche Studien berichten von einer Risikoquote von mehr als eins für die Verbindung zwischen dem Kontakt mit Glyphosat und dem Risiko für das Non-Hodgkin-Lymphom oder das Multiple Myelom.“ Der Originaltext lautet: “numerous studies reported risk ratios greater than one for associations between glyphosate exposure and risk of non-Hodgkin’s lymphoma or multiple myeloma.”

Eine Risikoquote von mehr als eins bedeutet, dass der Kontakt mit einer spezifischen Substanz das Krebsrisiko erhöht, während eine Quote von weniger als eins das Krebsrisiko verringert.

https://news.bloombergenvironment.com/environment-and-energy/some-links-to-cancer-shown-in-draft-review-of-common-pesticide

Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Schutz der Umwelt müssen sehr ernst genommen werden. Die starken Zweifel an der Ungefährlichkeit des Wirkstoffes für den Menschen konnten bisher nicht entkräftet werden, stattdessen mehren sich die Hinweise für seine Gefährlichkeit.

Die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die den Zusammenhang mit dem Potential der Krebserregung gegenüber der ursprünglichen Bewertung durch den IARC verstärken bzw. weitere Gefährdungspotentiale der menschlichen und tierischen Gesundheit aufzeigen, müssen Anlass sein im Sinne der Vorsorge zum Schutz der menschlichen und tierischen Gesundheit zu handeln.

Eine wesentliche Problematik des bisher auch in Österreich umfangreich eingesetzten Wirkstoffes in Pestiziden stellt die durch die Luftströmungen bestehende Abdrift dieser Pestizide auf andere Flächen dar. Dies wird auch dadurch verursacht, dass sich der Stoff im Bodenstaub einlagert.  Dies stellt für Österreich ein besonderes Problem dar.

Eine Studie von TIEM Integrierte Umweltüberwachung zu „Biomonitoring der Pestizid-Belastung der Luft mittels Luftgüte-Rindenmonitoring und Multi-Analytik auf >500 Wirkstoffe inklusive Glyphosat 2014-2018“ zur Überprüfung der Verbreitung von Ackergiften durch die Luft, beauftragt vom „Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft“ liefert Ergebnisse, die ein erster Beleg dafür sind, „dass Glyphosat über den Luftweg auch unter mitteleuropäischen Verhältnissen prinzipiell abseits der Felder transportiert wird“. Dies beantwortet die Frage, wie es dazu kommen kann, dass Produkte aus Bio-Landbau Belastungen von Glyphosat aufweisen können. Mittels eines Luftgüte-Rindenmonitorings wurde die Rinde von Bäumen an 47 Standorten deutschlandweit auf Pestizidrückstände untersucht: auch in Schutzgebieten, Bio-Anbauregionen und Innenstädten. Die Studie wies insgesamt 107 verschiedene Pestizide nach, zwei davon waren Ackergifte (DDT und Lindan), die seit Jahrzehnten nicht mehr eingesetzt werden. Brisantes Ergebnis ist auch, dass an über der Hälfte aller untersuchten Standorte Glyphosat nachgewiesen werden konnte. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass „eine Verbreitung über die Luft als ein möglicher Expositionspfad von Glyphosat im Hinblick auf eine allgemeine Belastung nicht plausibel ausgeschlossen werden kann.“ Österreich setzt im landwirtschaftlichen Bereich immer stärker auf biologische Produktion. Der Anteil der biologischen landwirtschaftlichen Produktion steigt seit Jahren enorm, wobei diese auch von der österreichischen Politik seit Jahren besonders gefördert wird. Dies zeigt sich auch im aktuellen Programm für die ländliche Entwicklung, der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, in Österreich. Hier existiert deshalb eine besondere Förderschiene, um immer mehr landwirtschaftlichen Betrieben den Umstieg auf biologische Produktionsweise zu ermöglichen und um zu erreichen, dass der Anteil sowohl der biologisch bewirtschafteten Flächen, als auch der Anteil der Biobetriebe im Vergleich zur konventionellen Produktion rasch und stetig steigt.

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Publikation von Global 2000 hinzuweisen, in der auf Seite 11 folgende Aussage getroffen wird:

„Hierzulande sind es vor allem die Biobauern und -bäuerinnen, die unter der Pestizidabdrift zu leiden haben. Denn ihre Produkte dürfen – anders als die Produkte von konventionellen LandwirtInnen – keine nachweisbaren Rückstände von Pestiziden aufweisen. Schließlich ist die Abwesenheit von chemisch-synthetischen Wirkstoffen ein wesentliches Merkmal aller Bio-Produkte. Gewährleistet wird sie durch ein dichtes Netz an Rückstandskontrollen durch die Bio-Zertifizierungsstellen und den Lebensmittelhandel. Wird bei einer solchen Kontrolle ein Pestizid nachgewiesen, kann das für den Biobetrieb existenzbedrohend werden und zum Verlust der Bio-Zertifizierung führen – was die Rückzahlung von Förderungen und den Verlust der AbnehmerInnen zur Folge hat und im wirtschaftlichen Ruin enden kann. Doch selbst wenn die BiolandwirtInnen den Verursacher benennen können und dessen Betriebshaftpflicht die Kosten des primär entstandenen Schadens abdeckt, bleibt noch immer der Schaden durch die Zurückstufung der betroffenen Fläche zur Umstellungsfläche11. Das bedeutet, dass auf dieser Fläche für mindestens zwei Jahre nicht der für Bioprodukte übliche Preis erzielt werden kann, obwohl hier nach Biorichtlinien unter Verzicht auf chemische Pestizide und Kunstdünger und daher mit höherem Kostenaufwand produziert wird.“ https://www.global2000.at/sites/global/files/Report_Pestizidabdrift.pdf  

Zur Pestizid-Abdrift ist auch auf folgende Publikation zu verweisen: http://www.pan-germany.org/download/pestizid_abdrift_leben_im_giftnebel.pdf

Der Handlungsbedarf ist gerade bei Glyphosat so besonders hoch, weil dieser Stoff mengenmäßig mittlerweile eine der Hauptbelastungen in der Umwelt darstellt – vgl. für Österreich etwa die Studie über Pestizide in Fließgewässern von Global 2000 (https://www.global2000.at/news/pestizid-cocktail-oesterreichs-gewaessern) – und nahezu allgegenwärtig, zB auch schon in Babywindeln nachweisbar ist (https://www.konsument.at/gesundheit-kosmetik/glyphosat-in-babywindeln-in-frankreich-gefunden).

Der Wichtigkeit der biologischen Produktion für Österreich - die in Österreich ungleich höher ist als in anderen Mitgliedstaaten der EU und damit ein Verbot von Glyphosat ungleich wichtiger für Österreich ist - widmet sich auch die Homepage des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus:

„Österreich ist das Bioland Nr. 1. Dies wird durch internationale Statistiken bestätigt. Der Grund sind engagierte Biobauern und Biobäuerinnen, kritische Konsumenten und ökologisch orientierte Entscheidungen der Agrarpolitik.“ https://www.bmnt.gv.at/land/bio-lw/zahlen-fakten.html

„Die biologische Wirtschaftsweise erfüllt in höchstem Maße die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten. Eine umweltfreundliche Landwirtschaft und Tierwohl sind wichtige gesellschaftliche Anliegen. 

Im Jahr 2019 wurde in Österreich bereits mehr als ein Viertel der landwirtschaftlich genutzten Fläche biologisch bewirtschaftet. Über 24.000 Betriebe produzieren biologische Lebensmittel in höchster Qualität und unter Einhaltung der EU-weit geregelten Produktionsanforderungen.“ https://www.bmnt.gv.at/land/bio-lw/bio-2021.html

„Der Trend zur biologischen Landwirtschaft hält in Österreich weiter an. Der Anteil an biologisch bewirtschafteten Flächen stieg 2018 mit rund 25% der landwirtschaftlich genutzten Flächen auf ein historisches Rekordniveau. Jeder 4. Hektar ist somit „Bio“, jeder 5. Betrieb ist ein Biobetrieb. Einen besonders hohen Anteil verzeichnen dabei die Obstanlagen. Hier wird bereits jeder 3. Hektar biologisch bewirtschaftet.

Im Jahr 2018 gab es in Österreich 23.477 Bio-Betriebe, welche eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 637.805 ha bewirtschafteten. Im Vergleich zum Jahr 2017 erhöhte sich somit der Anteil an biologisch bewirtschafteten Flächen um rund 17.000 ha, davon rund 13.000 ha Ackerland. Starke Zuwächse waren insbesondere in den nordöstlichen Ackerbauregionen Österreichs zu verzeichnen.

Bei den heimischen Eiweißpflanzen (im wesentlichen Pferdebohnen und Erbsen) liegt der Bio-Anteil bei rund zwei Drittel. Positiv entwickelt sich auch der biologische Anbau von Soja mit fast 30 % der Fläche. Die Bio-Anbaufläche von Feldgemüse liegt bei mehr als 20 %.

Rund 22 % der Rinder, 33 % der Schafe und mehr als die Hälfte der Ziegen in Österreich werden auf Biobetrieben gehalten.

Damit ist Österreich auch weltweit unangefochtener Vorreiter im biologischen Anbau. Die Gründe hierfür sind die hohe Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln, die damit verbundenen höheren Rohstoffpreise und die Effekte des Bio-Aktionsprogramms 2015-2020.

Weitere Details sind dem Grünen Bericht zu entnehmen.“ https://www.bmnt.gv.at/land/bio-lw/zahlen-fakten/Bio_Produktion.html

„Bio“ hat sich also in Österreich außergewöhnlich stark etabliert, Österreichsetzt sich im Vergleich zu den anderen EU Mitgliedsstaaten viel stärker für biologische Produktion ein.

Dazu trägt auch bei, dass die österreichischen Disconter ebenfalls diesen österreichischen Trend stark unterstützen, indem sie eigene Bio-Vermarktungsschienen aufgebaut haben und immer weiter ausbauen. So wird dem in der Bevölkerung immer stärker steigenden Interesse an Bio-Produkten auch vom Lebensmittelhandel Rechnung getragen.

Dieses Bekenntnis Österreichs, die Bioproduktion landesweit weiter zu fördern muss geschützt werden, der positive Trend ist gefährdet, wenn der Wirkstoff Glyphosat in Pestiziden weiterhin so umfangreich in den Handel gelangen darf und damit auch Verwendung finden kann.

Das in den letzten Jahrzehnten stattfindende massive Insektensterben, das seit den 80er Jahren zu einem Verlust von mindestens 75% der Insektenmasse geführt hat, insbesonders auch das Sterben der für die Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung wichtigen Bestäuberinsekten, wie Bienen und Hummeln, erfordert ebenfalls rasches staatliches Handeln.

Der massive Einsatz von unspezifisch wirksamen Insektiziden und Pflanzenschutz-Mitteln, wie z.B. von glyphosat-hältigen Herbiziden, ist generell ein wichtiges Gefährdungspotenzial für Schmetterlinge. Das deutsche Umweltbundesamt hat z.B. mit mehreren Partnern Risikobewertungen zu Glyphosat durchgeführt und stuft das Mittel auch für die Artenvielfalt hochgradig schädigend ein. Da von jeder Pflanzenart mehr oder weniger viele Insektenarten abhängig sind und von diesen über die Nahrungsketten wiederum andere Tiere (insbesondere Vögel, Zugvögel), besteht die Gefahr der generellen Artenverarmung in der Feldlandschaft.

Der massive Einsatz und die breitbandige Abtötung führen im gesamten ökologischen Kreislauf zur Dezimierung der Artenvielfalt. Schmetterlinge, Bienen, andere Insekten oder auch Feldvögel sind durch einen massiven Verlust von Nahrungshabitaten stark betroffen. Die Kombination aus massiven Rückgängen bei den Pflanzen- und Tierbeständen – nicht nur Insekten, sondern (teilweise dadurch bedingt) auch die wildlebenden Wirbeltiere verschwinden (Österreich hat in den letzten 30 Jahren rund 70 Prozent seiner Wirbeltierbestände eingebüßt, https://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5533069/Rund-70-Prozent-der-Wirbeltiere-in-Oesterreich-verschwunden) – und dem durch den Klimawandel erhöhten Anpassungsdruck auf die heimische Fauna und Flora erfordert auch hinsichtlich der Artenvielfalt und der Bewahrung der Ökosysteme sofortige Maßnahmen im Sinn des Vorsorgeprinzips.