1673/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.05.2021
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Sicherheit bei der Berufsausübung – Definitivstellung nach 4 Jahren

 

Der österreichische Staat ist derzeit mehr denn je gefordert gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die im Kampf gegen die Kriminalität wirksames Handeln ermöglichen. Es geht darum auch in Zukunft den Österreicherinnen und Österreichern Schutz und Hilfe in allen Bedrohungsszenarien gewähren zu können.

 

In Zeiten extremer Migrationsbewegungen und globaler Gesundheitskrisen ist es dem Engagement und der Einsatzbereitschaft öffentlich-rechtlich Bediensteter im Sicherheitsbereich, insbesondere bei Polizei, Justizwache und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, zu verdanken, dass die Sicherheitslage nicht weiter aus den Fugen gerät.

 

Es gilt daher gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich im Kampf gegen Kriminalität auch in Zukunft wirksam agieren können. Das beginnt bei klaren Unterstützungsaussagen durch die Politik und endet bei der Ausrüstung und einem gerechteren Besoldungssystem.

 

Die Bediensteten haben ein Recht darauf, dass ihre außergewöhnlichen Leistungen, die ihnen alles abverlangen, auch entsprechend anerkannt und gewürdigt werden. Zur Sicherheit bei der Ausübung des Berufes soll daher bereits nach einer Dienstzeit von vier statt bisher sechs Jahren im provisorischen Dienstverhältnis die Definitivstellung gewährt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nunmehr folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Frist zur Definitivstellung auf 4 Jahre verkürzt.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.