1674/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.05.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Lausch
und weiterer Abgeordneter
betreffend Pauschalierte Zulagen und Nebengebühren müssen Bestandteil des Grundbezuges werden
Der österreichische Staat ist derzeit mehr denn je gefordert gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die im Kampf gegen die Kriminalität wirksames Handeln ermöglichen. Es geht darum auch in Zukunft den Österreicherinnen und Österreichern Schutz und Hilfe in allen Bedrohungsszenarien gewähren zu können.
In Zeiten extremer Migrationsbewegungen und globaler Gesundheitskrisen ist es dem Engagement und der Einsatzbereitschaft öffentlich-rechtlich Bediensteter im Sicherheitsbereich, insbesondere bei Polizei, Justizwache und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, zu verdanken, dass die Sicherheitslage nicht weiter aus den Fugen gerät.
Es gilt daher gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich im Kampf gegen Kriminalität auch in Zukunft wirksam agieren können. Das beginnt bei klaren Unterstützungsaussagen durch die Politik und endet bei der Ausrüstung und einem gerechteren Besoldungssystem.
Die Bediensteten haben ein Recht darauf, dass ihre außergewöhnlichen Leistungen, die ihnen alles abverlangen, auch entsprechend anerkannt und gewürdigt werden. Erreicht werden soll eine finanzielle Besserstellung, indem pauschalierte Zulagen und Nebengebühren Bestandteil des Grundbezuges werden und somit 14x jährlich ausbezahlt werden. Es ergibt sich daraus eine Verbesserung im Krankheitsfall bei gleichzeitiger Attraktivierung von Überstunden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nunmehr folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche pauschalierte Zulagen und Nebengebühren als Bestandteil des Grundbezuges definiert.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.