1675/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.05.2021
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Ballungsraumzulage für arbeitsintensive Polizeidienststellen

 

Der österreichische Staat ist derzeit mehr denn je gefordert gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die im Kampf gegen die Kriminalität wirksames Handeln ermöglichen. Es geht darum auch in Zukunft den Österreicherinnen und Österreichern Schutz und Hilfe in allen Bedrohungsszenarien gewähren zu können.

 

In Zeiten extremer Migrationsbewegungen und globaler Gesundheitskrisen ist es dem Engagement und der Einsatzbereitschaft öffentlich-rechtlich Bediensteter im Sicherheitsbereich, insbesondere bei Polizei, Justizwache und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, zu verdanken, dass die Sicherheitslage nicht weiter aus den Fugen gerät.

 

Es gilt daher gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich im Kampf gegen Kriminalität auch in Zukunft wirksam agieren können. Das beginnt bei klaren Unterstützungsaussagen durch die Politik und endet bei der Ausrüstung und einem gerechteren Besoldungssystem.

 

Die Bediensteten haben ein Recht darauf, dass ihre außergewöhnlichen Leistungen, die ihnen alles abverlangen, auch entsprechend anerkannt werden. Um den Mehraufwand in arbeitsintensiven Polizeidienststellen zu würdigen aber auch der damit einhergehende Personalfluktuation wirkungsvoll zu begegnen, braucht es für einschlägige Tätigkeiten in Ballungsräumen eine wertschätzende Zulage.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nunmehr folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche eine Ballungsraumzulage für arbeitsintensive Polizeidienststellen eingeführt wird.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.