1677/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.05.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Lausch, Christian Ries
und weiterer Abgeordneter
betreffend Reform der Polizeiausbildung
Der österreichische Staat ist derzeit mehr denn je gefordert gesetzliche Voraussetzungen zu schaffen, die im Kampf gegen die Kriminalität wirksames Handeln ermöglichen. Es geht darum auch in Zukunft den Österreicherinnen und Österreichern Schutz und Hilfe in allen Bedrohungsszenarien gewähren zu können.
In Zeiten extremer Migrationsbewegungen und globaler Gesundheitskrisen ist es dem Engagement und der Einsatzbereitschaft öffentlich-rechtlich Bediensteter im Sicherheitsbereich, insbesondere bei Polizei, Justizwache und anderen ähnlichen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, zu verdanken, dass die Sicherheitslage nicht weiter aus den Fugen gerät.
Es gilt daher gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die öffentlich-rechtlich Bediensteten im Sicherheitsbereich im Kampf gegen Kriminalität auch in Zukunft wirksam agieren können. Das endet bei der Ausrüstung und einem gerechteren Besoldungssystem, beginnt aber bereits bei der Polizeiausbildung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nunmehr folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport sowie der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, durch welche die Polizeiausbildung reformiert wird indem folgende Punkte umgesetzt werden:
· Schaffung von Sicherheitsassistenten: Ergänzend zur herkömmlichen Ausbildung braucht es die Einführung von Sicherheitsassistenten bei der Polizei, um den akute Personalnot zu beheben. Dabei sollen Jugendliche nach der Pflichtschule in einer 3-jährigen Ausbildung den Polizeiberuf erlernen und die Ausbildung mit der Dienstprüfung abschließen. Ab dem 2. Ausbildungsjahr sollen diese Sicherheitsassistenten auch zu einfachen Unterstützungsdiensten herangezogen werden (z.B. Schulwegsicherung oder Parteienverkehr auf der Polizeiinspektion), und damit die Polizistinnen und Polizisten der Dienststelle personell wie auch administrativ entlasten.
· Polizeiausbildung als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis: Derzeit werden Polizeischüler (Aspiranten) auf Basis eines Sondervertrages nach dem Vertragsbedienstetenrecht aufgenommen. Nicht zuletzt aufgrund der nunmehr vorhandenen Ausbildungsplanstellen ist inzwischen wieder eine Aufnahme der Polizeischüler in ein befristetes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis sinnvoll und notwendig.“
· Definitivstellung: Zur Sicherheit bei der Ausübung des Berufes wird nach einer Dienstzeit von vier statt bisher sechs Jahren im provisorischen Dienstverhältnis die Definitivstellung gewährt.
· Gleichstellung von Quereinsteigern: Doppeldiskriminierungen durch Nichtanrechnung von Vordienstzeiten und die Nichterreichung des Besoldungsdienstalters beim Übertritt in den Ruhestand werden durch eine gerechte Staffelung der Jubiläumszuwendung abgestellt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.