1681/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 20.05.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Fürst

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schaffung eines Verbotsgesetzes für den politischen Islam

 

 

Die Bundesregierung behauptet in Folge des islamistischen Terroranschlages in Wien verstärkt gegen Islamisten und islamistischen Terror vorgehen zu wollen. Der Nährboden für solche Gräueltaten wurde jedoch bereits vom politischen Islam, der sich unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in Österreich und ganz Europa ausgebreitet hat, gelegt. Dieser ist bestrebt eine Gegengesellschaft zu etablieren, die auf einer totalitären und republikfeindlichen Ideologie basiert. Er gefährdet das Gleichgewicht unserer Gesellschaft und darüber hinaus den nationalen Zusammenhalt.


Nach den jüngsten Demonstrationen ob des Nahostkonflikts in vielen europäischen Städten und auch in Wien, zeigte sich die Bundesregierung empört. Der dort zelebrierte Extremismus des politischen Islam und der damit einhergehende muslimische Antisemitismus wird aber dennoch weiterhin geduldet.

 

Durch den politischen Islam werden nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa Konflikte und Probleme in der Gesellschaft hervorgerufen, denen entschlossen entgegengetreten werden muss. Diese Probleme müssen erkannt, offen angesprochen und gelöst werden. Sie dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz verschwiegen werden. Es gilt einer zunehmenden Radikalisierung, dem Entstehen von Parallelgesellschaften sowie einem vermehrten Einfluss aus dem Ausland wirksam entgegengetreten

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten die ein Verbotsgesetzes für den politischen Islam schafft, welches die folgenden Punkte beinhaltet:

 

·         die Betätigung für den politischen Islam oder dessen Ziele ist verboten

·         Moscheen und Organisationen des politischen Islam werden aufgelöst, ihre Neubildung ist verboten

·         das Vermögen von Moscheen und Organisationen des politischen Islam wird eingezogen

·         wer Teil einer Organisation des politischen Islam ist, oder eine solche unterstützt, ist die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss gebeten.