1681/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 20.05.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Fürst
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schaffung eines Verbotsgesetzes für den politischen Islam
Die Bundesregierung behauptet in Folge des islamistischen Terroranschlages in Wien verstärkt gegen Islamisten und islamistischen Terror vorgehen zu wollen. Der Nährboden für solche Gräueltaten wurde jedoch bereits vom politischen Islam, der sich unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit in Österreich und ganz Europa ausgebreitet hat, gelegt. Dieser ist bestrebt eine Gegengesellschaft zu etablieren, die auf einer totalitären und republikfeindlichen Ideologie basiert. Er gefährdet das Gleichgewicht unserer Gesellschaft und darüber hinaus den nationalen Zusammenhalt.
Nach den jüngsten Demonstrationen
ob des Nahostkonflikts in vielen europäischen Städten und auch in
Wien, zeigte sich die Bundesregierung empört. Der dort zelebrierte
Extremismus des politischen Islam und der damit einhergehende muslimische
Antisemitismus wird aber dennoch weiterhin geduldet.
Durch den politischen Islam werden nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa Konflikte und Probleme in der Gesellschaft hervorgerufen, denen entschlossen entgegengetreten werden muss. Diese Probleme müssen erkannt, offen angesprochen und gelöst werden. Sie dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz verschwiegen werden. Es gilt einer zunehmenden Radikalisierung, dem Entstehen von Parallelgesellschaften sowie einem vermehrten Einfluss aus dem Ausland wirksam entgegengetreten
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten die ein Verbotsgesetzes für den politischen Islam schafft, welches die folgenden Punkte beinhaltet:
· die Betätigung für den politischen Islam oder dessen Ziele ist verboten
· Moscheen und Organisationen des politischen Islam werden aufgelöst, ihre Neubildung ist verboten
· das Vermögen von Moscheen und Organisationen des politischen Islam wird eingezogen
· wer Teil einer Organisation des politischen Islam ist, oder eine solche unterstützt, ist die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verfassungsausschuss gebeten.