169/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 11.12.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Keck,

 

Genossinnen und Genossen

 

 

betreffend einheitliche Regelungen für die Hundehaltung

 

 

Die in mehreren Bundesländern in den letzten Monaten und Jahren beschlossenen landesgesetzlichen Regelungen für die Hundehaltung haben zu zum Teil sehr unterschiedlichen Vorgaben für die Hundehalterinnen und Hundehalter geführt, die insbesonders für jene Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zu Rechtsunsicherheiten führen, die mit ihren Tieren Bundesländergrenzen überschreiten, z.B. bei mehreren Wohnsitzen in verschiedenen Bundesländern bzw., wo gesetzliche Formulierungen noch auslegungsbedürftig sind.

 

Da es sich bei der Hundehaltung sowohl um Sicherheitsfragen als auch um Fragen des Tierwohls geht, wären gleichlautende Regelungen durch die zuständigen Landesgesetzgeber eine Vorgangsweise, die diese Herausforderungen österreichweit einheitlich klären.

 

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesonders die/der für Tierschutz zuständige Bundesministerin/Bundesminister, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass es beispielsweise durch den Abschluss einer § 15a B-VG–Vereinbarung der Bundesländer oder durch gemeinsame Verhandlungen mit dem Ziel harmonisierter Landesgesetze zu einheitlichen Regelungen für die Haltung von Hunden kommt.“

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss