Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. I Nr. 61/2018, geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die österreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. I Nr. 61/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 33 Absatz 2 lautet:

„(2) Einem Staatsbürger, der freiwillig für eine organisierte bewaffnete Gruppe aktiv an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnimmt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen.“

2. In § 33 wird nach Absatz 2 folgender neuer Absatz 3 angefügt:

„(3) Einem Staatsbürger, der freiwillig im Ausland eine organisierte bewaffnete Gruppe unterstützt, welche an Kampfhandlungen im Ausland im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes teilnimmt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen.“