1700/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 26.05.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Walter Rauch, MMMag.Dr. Axel Kassegger, MMag.DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Anhebung des amtlichen km-Geldes
Die Kosten für Autofahrer sind seit Jahren im Steigen begriffen. Auch im heurigen Jahr steigen die Kosten massiv weiter. So stiegen in etwa die KFZ-Steuern (NoVA und motorbezogene Versicherungssteuer) deutlich an und auch die Vignettenpreise werden jährlich teurer.
Während die Kosten für die Autofahrer seit Jahren steigen, ist die Höhe des amtlichen Kilometergeldes - eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen - seit Jahren unverändert. Seit Juli 2008 (!) beträgt das amtliche Kilometergeld für PKW 0,42 Euro und für Motorfahrräder und Motorräder 0,24 Euro.
Unverständlich ist die Höhe des amtlichen Kilometergeldes vor allem deshalb, da damit unter anderem die Kosten für Abschreibung/Wertverlust, Treibstoff und Öl, Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebs, Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten usw.), Steuern und Gebühren, alle Versicherungen (inklusive Kasko-, Insassenunfall-, Rechtsschutzversicherung) und auch Parkgebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren abgegolten sind.
Ein Großteil dieser Kosten ist in den letzten 13 Jahren zumindest an die jeweilige Inflationsrate angepasst worden. Der ÖAMTC berechnete bereits im Jahr 2017, dass die Fahrzeugkosten seit der Erhöhung im Jahre 2008 eine Steigerung von 15% erfahren haben.
Auch aus Sicht der FCG ist eine Erhöhung des Kilometergeldes längst überfällig; bereits mehrfach wurde u.a. in AK-Vollversammlungen eine Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes um mindestens 15% gefordert.
Neben der Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes ist der Fortbestand des Pendlerpauschales, eine wichtige finanzielle Unterstützung für tausende Pendelrinnen und Pendler, die meist unfreiwillig aus beruflichen, familiären oder schlicht verkehrstechnischen Umständen nicht auf ihr Auto verzichten können, dringend erforderlich.
Der Autofahrer darf nicht die ‚Melkkuh der Nation‘ sein, ein Stopp der Belastungen ist dringend erforderlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert,
1. das seit Juli 2008 geltende amtliche Kilometergeld für PKW in Höhe von 0,42 auf 0,52 Euro anzuheben,
2. sicherzustellten, dass das Pendlerpauschale auch weiterhin im bisherigen Umfang (steuerlich) geltend gemacht werden kann und die geplante Ökologisierung des Pendlerpauschales zu keinen sozialen Härtefällen und zu keiner finanziellen SchlechtersteIlung der Pendlerinnen und Pendler führt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.