1701/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 26.05.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Barbara Neßler, Norbert Sieber, Ralph Schallmeiner, Gabriela Schwarz, Kolleginnen und Kollegen
Betreffend Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr
Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich von ihrem betreuenden Arzt oder ihrer betreuenden Ärztin einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr (max. 62. Lebensmonat).
Die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen stellen eine Gelegenheit zur gesundheitsförderlichen Beratung und zur Früherkennung von Krankheiten oder Entwicklungsverzögerungen dar. Der Mutter-Kind-Pass zielt darauf ab, dass alle Schwangeren und Eltern von Kleinkindern die Gelegenheit zur bestmöglichen Vorsorge für Mutter und Kind nützen und dieses Angebot in Anspruch nehmen. Der eingeschlagene Weg hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ist in diesem Zusammenhang eine Erfolgsgeschichte und hat unter anderem wesentlich zur Reduzierung der Säuglingssterblichkeit in Österreich beigetragen.
Der Mutter-Kind-Pass wurde im Jahr 1974 eingeführt und kontinuierlich weiterentwickelt. Die in den letzten 10 Jahren erarbeiteten Grundlagen zur Weiterentwicklung im Sinne eines modernen evidenzbasierten und bio-psycho-sozialen Ansatzes wurden jedoch bislang nicht vollständig umgesetzt.
Daher haben sich die Regierungsparteien im Regierungsübereinkommen auf die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr und auf die Aufnahme von standardisierten und qualitätsgesicherten Screenings zur psychischen Gesundheit, Ernährung, der Schaffung von Therapieoptionen und bessere Informationen und Beratung über Impfungen geeinigt.
Um die positiven Aspekte von verpflichtenden Maßnahmen auch über das Kleinkindalter hinaus zu fördern, ist die Verpflichtung zur Absolvierung der vorgesehenen Maßnahmen bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten. Weiters ist eine zeitgemäße Weiterentwicklung in Richtung einer elektronischen Dokumentation im Sinne eines E-Eltern-Kind-Passes voranzutreiben.
Die Gesundheit von Müttern in der Schwangerschaft und das Wohlbefinden junger Familien legen den Grundstein für die Gesundheit und Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen. Durch Maßnahmen wie den Eltern-Kind-Pass will die Bundesregierung Familien darin unterstützen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum Eltern-Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr unter Einbeziehung der maßgeblichen Stakeholder möglichst rasch umzusetzen und damit die Prävention- und Gesundheitsförderung in der Schwangerschaft sowie die bestmögliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen voranzutreiben.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.