1704/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 26.05.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend AMA-Gütesiegel: Wo Österreich draufsteht muss Österreich drin sein!
Auf der AMA-Website wird betont: „Wo immer das AMA-Gütesiegel zu sehen ist, können Sie sicher sein: Hier handelt es sich um ein hochwertiges, streng kontrolliertes Nahrungsmittel, dessen Herkunft zu 100 % nachvollziehbar ist.“1 Weil „nachvollziehbar“ aber nicht „heimisch“ bedeutet, wird der Wert der rot-weiß-roten AMA-Marke dadurch immer stärker untergraben. Vor dem Hintergrund der staatlichen Anerkennung des AMA-Gütesiegels, ist dieser Zustand untragbar.
Der jüngste Bericht der AMA-Marketing GesmbH an den Nationalrat2 belegt leider, dass nur etwas mehr als ein Drittel der in unserem Land geschlachteten Schweine aus AMA-Gütesiegel-Betrieben stammen. Fleisch aus nicht AMA-zertifizierten Betrieben unterliegt zwar seit 2015 ebenfalls der Herkunftspflicht, in den Verarbeitungsbetrieben verliert sich dann aber die Spur der wahren Herkunft des Fleisches.
Die ursächliche Lücke besteht darin, dass unverpacktes Fleisch und Lieferungen für verarbeitende Betriebe nach wie vor keiner Kennzeichnung unterliegen. Hier braucht es rasch einen konsumentenfreundlichen Schritt hin zu mehr Transparenz, einhergehend mit einer Reform der AMA samt ihren unzähligen Gütesiegeln.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die das AMA-Gütesiegel vom Marketinginstrument zum Garant für österreichische Herkunft und kontrollierte Qualität weiterentwickelt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.
Quellen:
1. https://amainfo.at/konsumenten/siegel/ama-guetesiegel
2. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00210/index.shtml