1710/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.06.2021
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Entschließungsantrag

Der Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

 

Betreffend: Verlängerung des Härtefallfonds und der Stundungsmöglichkeiten bis Jahresende

 

Ein-Personen-UnternehmerInnen (EPU) und InhaberInnen von kleineren und mittleren Betrieben (KMU) sind stark von der Corona-Pandemie betroffen. Viele EPU und KMU sind in körpernahen Dienstleistungen, im Handel oder in der Tourismus-/Freizeitbranche tätig und hatten daher besonders unter den Lockdowns zu leiden.

Doch auch in Zeiten schrittweiser Öffnungen sind die Umsätze vieler UnternehmerInnen noch weit vom Vorkrisenniveau entfernt. Viele dieser UnternehmerInnen haben bereits große Teile ihrer privaten Ersparnisse in die Rettung ihrer Unternehmen investiert und stehen nun vor einer schwierigen Situation: einerseits laufen die Hilfsmaßnahmen, wie zum Beispiel der Härtefallfonds, aus, andererseits werden zuvor gestundete Steuern und Abgaben fällig. Ohne entsprechende Unterstützungsleistungen ist es diesen UnternehmerInnen bei einem geringeren Umsatz als vor der Krise nicht möglich, die gestundeten Forderungen zu begleichen.

Es gilt nun zu verhindern, dass in Zeiten des wirtschaftlichen Comebacks eine Pleitewelle folgt, weil die Unterstützungsmaßnahmen zu früh auslaufen. Die Stundungsmöglichkeiten laufen am 30. Juni 2021 aus, der Härtefallfonds kann laut der derzeit geltenden Richtlinie für Zeiträume bis zum 15. Juni 2021 beantragt werden. Im Budgetausschuss vom 14. Juni 2021 wurde zwar eine Aufstockung des Härtefallfonds auf 3 Milliarden und eine Verlängerung des Härtefallfondsgesetzes beschlossen, es fehlt jedoch noch die Richtlinie, die eine Beantragung für Betrachtungszeiträume nach dem 15. Juni 2021 ermöglicht. Um den UnternehmerInnen, vor allem EPU und KMU, das Comeback nicht zu erschweren oder sogar unmöglich zu machen, ist es essentiell, diese Maßnahmen zu verlängern.

Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband hat zur Verlängerung des Härtefallfonds und der Stundungsmöglichkeiten eine Petition ins Leben gerufen, die bisher über 1000-mal unterzeichnet wurde. Dies betont die Wichtigkeit der folgenden Forderung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Stundungsmöglichkeiten bis Jahresende verlängert werden. Außerdem muss eine Richtlinie, welche die Beantragung des Härtefallfonds für Betrachtungszeiträume zwischen dem 15. Juni 2021 und Jahresende 2021 ermöglicht, schnellstmöglich erlassen werden. Darüber hinaus müssen neue und zielgerichtete Hilfsmaßnahmen geschaffen werden, um Unternehmen, die immer noch unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, zu unterstützen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.