1715/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 16.06.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Fremdenpässe für Demokratieaktivist_innen aus Belarus, Hongkong
In Hongkong und Belarus unterdrücken die jeweiligen Regime gegenwärtig von Österreich und den meisten anderen freien, demokratischen Staaten anerkannte Demokratiebewegungen. Viele Staatsbürger_innen Hongkongs und Weißrusslands leben in Österreich, als Student_innen, Ehepartner_innen, aus geschäftlichen oder anderen Gründen. Manche hätten bereits ein Anrecht auf einen österreichischen Pass, wollen aber ihre ursprüngliche Nationalität nicht verlieren und leben in Österreich unter verschiedenen Aufenthaltstiteln.
China und Belarus überwachen ihre Diaspora und deren öffentliche Äußerungen, zum Beispiel auf Social Media, weltweit. Eine Form der Repression, die sowohl von Hongkonger als auch weißrussischen Organisationen in Österreich berichtet wird, ist zur Verlängerung von Pässen ihre Staatsbürger_innen einzubestellen und, wenn sie sich kritisch über das Regime geäußert haben, zu verhaften oder ihnen die Wiederausreise zu verweigern. Eine weitere, mögliche Schikane wäre es, Pässe von Regimekritiker_innen für ungültig zu erklären. Dadurch könnten Menschen nicht nur plötzlich, sondern auch unbewusst ihre Reisefähigkeit verlieren.
Daher fordern sowohl weißrussische wie auch Hongkonger Organisationen Erleichterungen bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln in Österreich, wie zum Beispiel Verlängerung ohne Vorweis von Dokumenten, die nur im Ursprungsland oder auf Konsulaten erhältlich sind. Der Ablauf eines Reisepasses stellt Menschen mit Nahverhältnis zur Demokratiebewegung vor besondere Herausforderungen, da sie selbst bei aufrechtem Aufenthaltstitel in Österreich ihrer Bewegungsfreiheit beraubt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, und insbesondere der Bundesminister für innere Angelegenheiten, möge den Vollzug anhalten, Staatsbürger_innen von Belarus und Hongkong Fremdenpässe nach § 88 Abs. 1 FPG auszustellen. Diese Maßnahme möge solange anhalten, wie die Unterdrückung der Demokratiebewegung in Belarus und Hongkong anhält. Die Maßnahme möge auf andere Staaten ausgedehnt werden, in denen die österreichische Bundesregierung Repression einer Demokratiebewegung feststellt."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.