1724/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.06.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schulpsychologie und Schulsozialarbeit

 

Im Bildungssystem treffen die Zuständigkeiten diverser Entscheidungsebenen aufeinander. Bildungsministerium und Bildungsdirektionen der Länder interagieren, die Gesundheitsversorgung von schulpflichtigen Kindern fällt laut Bundesministeriengesetz in die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums und über die Rolle von Sozialdiensten wie der Jugendfürsorge, Sozialarbeiter_innen etc. sind auch die Soziallandesräte und theoretisch das Familienministerium involviert.

In der Praxis verbringen Kinder in Schulen aber so viel Zeit, dass alle Lebensbereiche abgedeckt werden, wodurch eine integrierte Betreuung durch Lehrpersonal, Sozialberufen und Gesundheitsberufen nötig wäre. Tatsächlich gibt es aber beispielsweise bei Schulpsycholog_innen seit Jahren einen Ausbaubedarf, die durch die zwischen Ministerium und Ländern geteilte Zuständigkeit sorgt hierbei für Probleme (1). Ebenso gibt es im medizinischen Bereich Lücken, besonders durch die Pandemie kam es hier zu Lücken in der Gesundheitsversorgung (2). Zwischen den Ministerien gibt es zwar Planungen, wie das Schularztwesen eine Aufwertung und Kompetenzerweiterung erfahren kann, gleichzeitig dürften die bisherigen Pläne aber keine Erweiterung für eine integrierte Versorgung zwischen Gesundheits- und Sozialberufen vorhersehen.

(1) https://www.addendum.org/schule/krisenbetreuer/

(2) https://vorarlberg.orf.at/stories/3103042/

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, das Vorhaben zur „Aufwertung und Kompetenzerweiterung der Schulärztinnen und Schulärzte“ zu erweitern und unverzüglich ein Konzept zur integrierten Versorgung mit Gesundheits- und Sozialversorgung von Schülern_innen unter Berücksichtigung von School Nurses, Schulpsychologen und Schulsozialarbeitern vorzulegen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.