1725/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.06.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Unterhaltssicherung

Jede fünfte Frau ist ab ihrem 15. Lebensjahr körperlicher und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt. Das zeigt eine Umfrage der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte. Der Verein Autonomer Frauenhäuser hat erhoben, dass österreichweit im Schnitt drei Frauen pro Monat ermordet werden (https://www.aoef.at/index.php/zahlen-und-daten). Durch die Corona-Krise hat sich diese Situation dramatisch verschärft: Räumlich beengte Wohnsituationen, existenzielle Sorgen und Ängste führen zu Spannungen. Die Doppelbelastung durch Homeoffice und Haushalt, oft mit gleichzeitiger Betreuung von Kindern, wurden zum Nährboden für Konflikte in der Familie. Oft führt die unerträgliche Situation zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Während im März noch viele die Hoffnung hegten, die Krise bald überstanden zu haben, erhöht sich das Konfliktpotential  mit der Fortdauer der Ausnahmesituation stetig. Die Gefahr, von Gewalt in den eigenen vier Wänden betroffen zu sein, nimmt derzeit täglich zu.

Bereits im März letzten Jahres, also zu Beginn der Pandemie, nahmen die Fälle der häuslichen Gewalt in Österreich merkbar zu (https://www.kleinezeitung.at/service/topeasy/5797508/Im-Maerz-gab-es-in-Oesterreich-mehr-Faelle-von-haeuslicher-Gewalt). Nach einem weiteren halben Jahr – und trotz des teilweisen Wiederhochfahrens des öffentlichen Lebens ab Mai – meldeten sich bei der österreichweiten Frauenhelpline gegen Gewalt 38% mehr Frauen als je zuvor. Ebenso erhöhte sich bis August 2020 die Zahl der Betretungs- und Annäherungsverbote um mehr als 20% (https://www.derstandard.at/story/2000120323942/haeusliche-gewalt-was-raab-nicht-bedachte).

Finanzielle Abhängigkeit hält viele betroffene Frauen in der Beziehung mit einem gewalttätigen Partner gefangen. Auch wenn Ehemänner dazu verpflichtet sind, nachehelichen Unterhalt zu leisten, heißt das nicht, dass sie dieser Verpflichtung auch tatsächlich nachkommen. Viele Frauen wollen, können sich aber nicht von ihrem Peiniger trennen, weil sie wissen, dass sie dann finanziell ruiniert auf der Straße landen. Das verschärft die Situation zusätzlich. Bereits 1985 hat der Gesetzgeber betreffend den Kindesunterhalt die Möglichkeit eingeführt, Unterhaltsvorschuss zu gewähren. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bezahlt der Bund minderjährigen Kindern Vorschüsse auf ihren gesetzlichen Unterhaltsanspruch, wenn für diesen ein im Inland vollstreckbarer Exekutionstitel besteht und der Unterhaltsschuldner nach Eintritt der Vollstreckbarkeit den laufenden Unterhaltsbeitrag nicht zur Gänze leistet. 

Unter ähnlichen Voraussetzungen sollte auch Ehepartner_innen/Eingetragenen Partner_innen oder Ex-Ehepartner_innen/Ex-Eingetrangenen Partner_innen, deren Unterhaltsanspruch gerichtlich festgesetzt worden ist, seitens des Bundes Vorschuss auf diesen Unterhaltsanspruch gewährt werden, um die finanzielle Unabhängigkeit zu stärken und dadurch im Falle von Gewaltsituationen mehr Handlungsspielraum einzuräumen. 

Ein staatlicher Unterhaltsvorschuss wäre der erste Schritt, Frauen eine Zukunft ohne Gewalt zu ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen,

"Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat unverzüglich einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, mit dem das Unterhaltsvorschussgesetz dahingehend erweitert wird, dass auch für den durch vollstreckbare Exekutionstitel festgestellten Unterhalt von Ehegatten/Eingetragenen Partnern bzw. von Ex-Ehegatt_innen/Ex-Eingetragenen Partner_innen seitens des Bundes Unterhaltsvorschüsse gewährt werden können."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.