1733/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.06.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Jährliche Anpassung der Familienbeihilfe an die Inflationsrate

 

 

Die Familienbeihilfe ist 2014 um 4%, 2016 um 1,9% und 2018 um 1,9% angehoben worden. Durch ständige Teuerungen und Wertverluste ist es an der Zeit, eine automatische Inflationsraten-Anpassung vorzunehmen. (Quelle: 267/A(E))

Im Unterschied zu den Pensionen wird die Familienbeihilfe nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten. Mit dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 wurde das System der Familienbeihilfe auf neue Beine gestellt.

§ 8 FLAG regelt die Höhe der zustehenden Beträge für die Familienbeihilfe. Ursprünglich gab es einen einheitlichen, altersunabhängigen Betrag für alle Kinder. Erhöhungen wurden nach der Anzahl der Kinder gewährleistet. Im Laufe der Zeit wurden schrittweise nach dem Alter gestaffelte Beträge eingeführt.

Wie die inflationsbereinigte Kurve zeigt, wurden in der Vergangenheit immer wieder Inflationsanpassungen durchgeführt (1968-1974 und 1986-1992). Ab 1980 wurde für Kinder ab 10 Jahren ein höherer Betrag ausbezahlt, eine weitere Altersgrenze wurde im Jahr 1992 eingezogen, nämlich die Altersgrenze ab 19 Jahren, welche auf Kosten der übrigen Altersbeträge erhöht wurde. Zuletzt wurde die Altersgruppe der Unter-Drei-Jährigen im Jahr 2002 eingeführt, welche mit dieser Änderung unverändert blieb, wobei die restlichen Altersbeträge angehoben wurden.

Während vor allem zwischen 1968 und 1974 und später 1978 und 1992 immer wieder Inflationsanpassungen durchgeführt wurden (ähnlich einer automatischen Anpassung), erfolgten seit 1992 nur ungenügende Valorisierungen, sodass die einzelnen Beträge heute auf dem Niveau der späten 70er Jahre zu liegen kommen (Ausnahme die Altersgruppe ab 19 Jahren – Niveau von 1985). In Anbetracht der demografischen Entwicklung eine höchst fahrlässige politische Untätigkeit.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, dass die Familienbeihilfe in einem Ausmaß erhöht wird, welches den Wertverlust, der durch unterlassene Anpassungen in den letzten Jahren entstanden ist, ausgleicht und zudem in Zukunft eine jährliche Indexanpassung sicherstellt.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend ersucht.