1734/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.06.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

betreffend Schulstartgeld für alle Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe

 

 

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe für den September wird derzeit ein Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro für jedes Kind im Alter von sechs bis 15 Jahren ausgezahlt. Das bedeutet, dass das Schulstartgeld in Höhe von 100 Euro im September für jedes Kind, ab dem Kalenderjahr, in dem es 6. Lebensjahr vollendet, bis zu dem Kalenderjahr in dem es das 15. Lebensjahr vollendet, ausbezahlt wird.

Für Kinder über 15 Jahren, die eine weiterführende Schule besuchen, wird kein Schulstartgeld ausgezahlt. Da bei diesen Schülerinnen und Schülern ebenfalls Kosten entstehen, diese in der Regel kein eigenes Einkommen haben und zudem oft aus einkommensschwachen Familien stammen, dürfen diese Jugendlichen nicht länger benachteiligt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration, wird aufgefordert, das Schulstartgeld, das mit der Familienbeihilfe im September ausgezahlt wird, auf alle Jugendliche im Sekundarbereich auszudehnen.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend ersucht.