1736/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.06.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Christian Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung

 

Insassen von Justizanstalten sind – sieht man von der Arbeitslosenversicherung für arbeitende Häftlinge ab – nicht sozialversichert. Die Kosten für ihre ärztliche Betreuung und medizinische Behandlung werden unabhängig von der Arbeitsleistung direkt vom Bund getragen. Ärzte und Krankenanstalten verrechnen dem Bundesministerium für Justiz den Tarif für unversicherte Privatpatienten, der nach Angaben eines hochrangigen Beamten des Ressorts „deutlich über den von den Sozialversicherungsträgern eingehobenen Beiträgen“ liegt. So kostet etwa „ein Tag als Nichtversicherter im Wiener Allgemeinen Krankenhaus in der allgemeinen Gebührenklasse 1.127 Euro. Für ein 30-minütiges ärztliches Beratungsgespräch würden rund 60 Euro verrechnet.“

(http://derstandard.at/2000043360105/Privatpatient-Haeftling-Steigende-Kosten-fuer-Krankenversorgung).

 

An dieser massiven Geldverschwendung hat der Rechnungshof schon vor Jahren in seinem Bericht „Kosten der medizinischen Versorgung im Strafvollzug – Bund 2012/3 deutliche Kritik geübt und Einsparungsmöglichkeiten aufgezeigt. „Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen stiegen von 29,34 Mill. EUR (2000) auf 73,76 Mill. EUR (2010). Im Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 EUR und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich.“, ist weiters dem Bericht zu entnehmen.

 

Die Gesundheitsausgaben für die Insassen von Justizanstalten steigen trotz des gleichgebliebenen Gesamtbestandes an Insassen weiterhin ungebremst. Im Jahr 2015 lagen sie bei über 80 Millionen Euro!

 

In der Anfragebeantwortung 829/AB vom 09.04.2020 der Bundesministerin Dr. Zadic´ werden die Kosten wie folgt aufgelistet (ohne Krankenhausaufenthalte, Krankentransport, Untersuchung bei Fachärzten, Nachkontrollen bei Fachärzten usw.):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wobei die Kosten für stationäre Aufnahme in Krankenhäuser hier nicht eingerechnet wurden.

 

Die medizinischen Kosten pro Hafttag pro Insasse betrugen in den Jahren 2017 und 2018 28,65 Euro und im Jahr 2019 stiegen die Kosten auf 29,27 Euro.

 

Aus der Beantwortung einer Anfrage der Neos durch den Justizminister a.D. Moser geht hervor, dass die medizinischen Gesamtkosten im 2018 94,6 Mio. Euro betrugen.

 

Aus den dargelegten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche die Einbeziehung der Insassen von Justizanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung vorsieht.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.