1740/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.06.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner, Wolfgang Zanger  

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verringerung der Lebensmittelverschwendung – Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030 Bericht des Rechnungshofes Reihe BUND 2021/19

 

Der RH überprüfte von Jänner bis Mai 2020 die Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030 – die Verringerung der Lebensmittelverschwendung. Ziel der Gebarungsüberprüfung war insbesondere eine Beurteilung der rechtlichen Rahmenbedingungen, der Zuständigkeiten, Strategien und Maßnahmen, der Kooperationen sowie des Berichtswesens hinsichtlich der Umsetzung der verringerten Lebensmittelverschwendung. Der überprüfe Zeitraum umfasste im Wesentlichen die Jahre 2016 bis 2019

 

Folgende vier zentrale Empfehlungen sind das Resultat dieses Berichts des Rechnungshofs, der Mitte Mai 2021 veröffentlicht:

 

ZENTRALE EMPFEHLUNGEN

• In regelmäßigen Abständen wären in Einklang mit den EU–Vorgaben Daten zu den vermeidbaren Lebensmittelabfällen entlang der gesamten Lebensmittelkette zu erheben. (TZ 3)

• Im Falle der Erarbeitung einer gesetzlichen Verpflichtung der Lebensmittelunternehmen, Lebensmittel an soziale Einrichtungen zu spenden, wären auch die notwendigen infrastrukturellen, logistischen und finanziellen Rahmenbedingungen mit zu bedenken. (TZ 5)

• Die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Unterziels verringerte Lebensmittelverschwendung sollte evaluiert werden. (TZ 6)

• In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Landwirtschaf, Regionen und Tourismus sowie dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wäre eine Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu erarbeiten; dabei wären– in Einklang mit den Vorgaben des Regierungsprogramms 2020–2024 –alle Sektoren der Lebensmittelkette einzubeziehen. (TZ 8)

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, folgende vier zentrale Empfehlungen des Rechnungshof-Berichts Reihe BUND 2021/19: Verringerung der Lebensmittelverschwendung – Umsetzung des Unterziels 12.3 der Agenda 2030 umzusetzen:

-In regelmäßigen Abständen wären in Einklang mit den EU–Vorgaben Daten zu den vermeidbaren Lebensmittelabfällen entlang der gesamten Lebensmittelkette zu erheben. (TZ 3)

-Im Falle der Erarbeitung einer gesetzlichen Verpflichtung der Lebensmittelunternehmen, Lebensmittel an soziale Einrichtungen zu spenden, wären auch die notwendigen infrastrukturellen, logistischen und finanziellen Rahmenbedingungen mit zu bedenken. (TZ 5)

-Die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Unterziels verringerte Lebensmittelverschwendung sollte evaluiert werden. (TZ 6)

-In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Landwirtschaf, Regionen und Tourismus sowie dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wäre eine Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu erarbeiten; dabei wären– in Einklang mit den Vorgaben des Regierungsprogramms 2020–2024 –alle Sektoren der Lebensmittelkette einzubeziehen. (TZ 8)

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.