1744/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 16.06.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Fristverlängerung für die Beantragung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm

 

 

 

Mit 01.07.2020 trat das Bundesgesetz zur Unterstützung von kommunalen Investitionen 2020 (Kommunalinvestitionsgesetz 2020 – KIG 2020) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, kommunale Investitionsprogramme in den Gemeinden im Sinne der Regionalität zu unterstützen. Dafür wird den Gemeinden vom Bund insgesamt 1 Mrd. Euro an Zweckzuschüssen zur Verfügung gestellt. Zum Erhalt der Mittel, müssen die Gemeinden Förderanträge stellen. Die Höhe des Zweckzuschusses beträgt maximal 50 Prozent der Gesamtkosten pro Investitionsprojekt. Dieser Zuschuss ist mit der anteiligen Höhe begrenzt, welche für jede Gemeinde gemäß § 2 Abs. 8 KIG 2020 berechnet wird.

 

Mit den Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm sollen Investitionen von Gemeinden gefördert werden, um dadurch möglichst rasch konjunkturbelebende Effekte in der regionalen Wirtschaft erzielen zu können. Gerade im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen, benötigen viele Gemeinden schnelle finanzielle Unterstützung.

 

Laut Finanzministerium wurden von Juli 2020 bis April 2021 von insgesamt 1.619 Gemeinden Anträge nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2020 gestellt. Die Höhe der ausbezahlten Zweckzuschüsse beläuft sich auf rund 658 Millionen Euro (vgl. 6106/AB). Förderanträge können von den Gemeinden noch bis 31. Dezember 2021 gestellt werden.

 

Aktuell ist es jedoch so, dass durch Rohstoffknappheit, Probleme bei der Materialbeschaffung und die Preisentwicklung auf dem Markt, nicht nur die Baukosten massiv gestiegen, sondern die Firmen auch völlig ausgelastet sind. Aufträge können oft erst Wochen oder Monate nach Vergabe tatsächlich begonnen oder ausgeführt werden. Das verschärft die Situation zusehends und führt dazu, dass viele Gemeinden die Beantragungsfrist für die Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm nicht einhalten werden können. Es ist daher dringend erforderlich, dass die Frist für den Beginn der Projektumsetzung um ein Jahr verlängert wird.

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die Frist für die Beantragung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm um ein Jahr – bis zum 31. Dezember 2022 – zu verlängern, um den österreichischen Gemeinden trotz der aktuellen Rohstoff- und Materialknappheit sowie der zeitlichen und personellen Überlastung der Firmen, die Möglichkeit zu geben, ihre Projekte fristgerecht zu beginnen und die dringend benötigten Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm zu beantragen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.