1748/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 17.06.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend Überarbeitung der COVID-19-Impfungen-Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums im Hinblick auf die Zunahme der Reisetätigkeit
Die COVID-19-Impfungen-Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums, Version 4.0, 31.5.2021 führen zur Impfung nach PCR-bestätigter SARS-CoV-2-Infektion folgendes aus: „Bei Personen, bei denen eine Infektion durch PCR oder neutralisierende Antikörper gegen SARS-CoV-2 gesichert wurde (Neutralisationstests/entsprechende NT-Korrelate)), ist eine einmalige Impfung ausreichend (off label). Dies entspricht immunologisch gesehen einer Boosterung.
Nach labordiagnostisch gesicherter SARS-CoV-2-Infektion (Nachweis mittels PCR-Test) ist eine Impfung gegen COVID-19 für 6-8 Monate nicht notwendig. Demnach wird nach laborgesicherter SARS-CoV-2-Infektion (Nachweis mittels PCR-Test) empfohlen, dass eine Impfung, solange noch Impfstoffknappheit herrscht, für 6-8 Monate aufgeschoben wird und dann laut momentanen Kenntnisstand nur eine Dosis verabreicht werden soll (off-label). Laut Zulassung der Impfstoffe und aus immunologischer Sicht spricht nichts gegen eine zweimalige Impfung, wenngleich mit einer erhöhten Rate an Nebenwirkungen zu rechnen ist. Wenn eine positive PCR-Testung länger als 6-8 Monate zurückliegt, so ist dennoch eine einmalige Impfung ausreichend, weil diese Impfung immunologisch gesehen einer Boosterung gleichkommt.“
Aus medizinischer Sicht ist die Empfehlung, Genesene im Rahmen der Corona-Schutzimpfung nach 6-8 Monaten nur einmal zu immunisieren, nachvollziehbar; auch die deutsche Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bei Genesenen das gleiche Vorgehen.
Aktuell werden Genesene Personen, die in den Impfstraßen wegen einer zweiten Impfdosis der Corona-Schutzimpfung vorstellig werden, mit dem Hinweis auf die Empfehlung des nationalen Impfgremiums abgewiesen.
Problematisch wird die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums allerdings künftig werden, wenn dienstliche oder private Reisen in Staaten außerhalb der EU notwendig und geplant sind, die nur zwei Impfdosen der Corona-Schutz-Impfung als vollständige Impfung ansehen wie zB aktuell die USA oder Kanada.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, eine Überarbeitung der COVID-19-Impfungen-Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums zu initiieren, um sicherzustellen, dass auch Personen, bei denen eine Corona-Infektion durch PCR oder neutralisierende Antikörper gegen SARS-CoV-2 gesichert wurde, bei Nachweis von Bedarf eine vollständige Impfung ermöglicht wird und, dass dabei ein österreichweit einheitliches Vorgehen sicherzustellen ist.“
Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss