1752/A XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2021
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Antrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förderungsgesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des KMU-Förderungsgesetze

Das KMU-Förderungsgesetz, BGBL. Nr. 432/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBL. 1 Nr. 102/2021, wird wie folgt geändert:

„1. In § 6 Abs. 2 wird nach der Wortfolge Förderungsmaßnahmen gemäß § 2 für Veranstaltungen und Kongresse dürfen einen“ das Wort „kumulierten“ eingefügt.“

 

 

Begründung

Durch die gegenständliche Änderung soll klargestellt werden, dass die Grenze von 300 Mio. Euro als kumulierte Grenze für Zuschüsse im Schutzschirm für Veranstaltungen I und Haftungen im Schutzschirm für Veranstaltungen II zu verstehen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.