Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU‑Förderungsgesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des KMU‑Förderungsgesetze

Das KMU‑Förderungsgesetz, BGBL. Nr. 432/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBL. 1 Nr. 102/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „Förderungsmaßnahmen gemäß § 2 für Veranstaltungen und Kongresse dürfen einen“ das Wort „kumulierten“ eingefügt.