Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU‑Förderungsgesetz) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des KMU‑Förderungsgesetze
Das KMU‑Förderungsgesetz, BGBL. Nr. 432/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBL. 1 Nr. 102/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 6 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „Förderungsmaßnahmen gemäß § 2 für Veranstaltungen und Kongresse dürfen einen“ das Wort „kumulierten“ eingefügt.