1752/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Elisabeth Götze,
Kolleginnen und Kollegen
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Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 17.06.2021 |
Eingearbeiteter Antrag |
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Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über besondere Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU‑Förderungsgesetz) geändert wird |
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Der Nationalrat hat beschlossen: |
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Hinweis der ParlDion: Richtig müsste es lauten: …KMU-Förderungsgesetzes
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Änderung des KMU‑Förderungsgesetze |
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Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) Hinweis der ParlDion: Richtig müssten die Fundstellen lauten: BGBl. Nr. 423/1996 und BGBl. I Nr. 102/2021 |
Das KMU‑Förderungsgesetz, BGBL. Nr. 432/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBL. 1 Nr. 102/2021, wird wie folgt geändert: |
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Hinweis der ParlDion: Zum Stichtag der Einbringung tritt § 6 Abs. 2 idF des BGBl. I Nr. 6/2021 mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft. |
1. In § 6 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „Förderungsmaßnahmen gemäß § 2 für Veranstaltungen und Kongresse dürfen einen“ das Wort „kumulierten“ eingefügt. |
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(2) Förderungsmaßnahmen gemäß § 2 für Veranstaltungen und Kongresse dürfen einen Gesamtbetrag von 300 Millionen Euro nicht übersteigen.
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(2) Förderungsmaßnahmen gemäß § 2 für Veranstaltungen und Kongresse dürfen einen kumulierten Gesamtbetrag von 300 Millionen Euro nicht übersteigen. |