1762/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 17.06.2021
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Walter Rauch, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schaffung von Blühstreifen
Die Biodiversitäts-Studie1 der Umweltbundesamt GmbH hat bereits 2016 gezeigt, dass Österreich im Hinblick auf die Förderung der Insektenvielfalt Nachholbedarf hat.
Eine Anfragebeantwortung2 der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zeigte zudem auf, dass in Österreich bereits 2009 27% der Tagfalter in irgendeiner Form gefährdet waren, d.h. gemäß den IUCN Kategorien als „vom Aussterben bedroht“, „stark gefährdet“ oder „gefährdet“ galten. Bei den Heuschrecken betrug dieser Anteil 38%, bei den Nachtfaltern 25%, bei den Netzflüglern 24%, bei Schnabelfliegen 20%, bei Zikaden 37%, bei Libellen 57% und bei Köcherfliegen 50%.
Da von einer Erholung der Zahlen in den letzten Jahren nicht ausgegangen werden konnte, wurde der freiheitliche Maßnahmenplan gegen das Bienen- und Insektensterben3 im Nationalrat beschlossen. Dieser sieht den Schutz von Bestäubern, die Sicherstellung der Biodiversität sowie die Bekämpfung des Bienen- und Insektensterbens vor.
Blühstreifen und Blühflächen, eine mit Saatgut meist bunt blühender Pflanzenarten eingesäte Fläche, die zur Förderung der lokalen Biodiversität selten gemäht wird, sind ein weiterer wichtiger Beitrag zugunsten des Umweltschutzes. Es handelt sich um potentielle Lebensräume für eine Vielzahl verschiedener Tier- und Pflanzenarten, die wichtige Nahrungsgrundlagen für Honigbienen, Wildbienen und viele weitere blütenbestäubende Insekten bieten. Die standortangepasste Pflege von Bahndämmen und Straßenböschungen kann daher einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der biologischen Vielfalt leisten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert die Einrichtung von Blühstreifen entlang der Autobahnen bzw. Schienen zu prüfen und im Einvernehmen mit ÖBB und ASFINAG umzusetzen.“
Quellen: