1765/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Zulassung von E10-Treibstoff

 

Die Grünen haben mit der bereits beschlossenen NoVA-Erhöhung beim Neukauf von Fahrzeugen und der geplanten Erhöhung der Mineralölsteuer um 50% bei Nichterreichen ihrer Klimaziele bereits zwei Punkte durchgesetzt, die eine enorme Mehrbelastung für Autofahrer und auch Unternehmen und am Ende für alle Konsumenten bedeuten. Mit dem bei der EU angefragten Termin für einen Verbot der Verbrennungsmotoren hat die Grüne Verkehrsministerin die heimische Automobilindustrie, Autofahrerverbände und zahlreiche Experten endgültig gegen sich aufgebracht. Die ÖVP unterstützt dieses Anti-Autofahrerpaket unverständlicherweise. Bei all dem Hickhack zwischen Schwarz und Grün wird eines leider vergessen: Der größte Schritt für eine sofortige Reduktion der Schadstoffe wäre durch die Einführung von E10 umsetzbar. Derzeit wird E5 angeboten - also eine Beimengung von Bioethanol beim Treibstoff im Ausmaß von 5%. Dieser Anteil könnte sofort verdoppelt werden, wie es in Deutschland und zahlreichen weiteren EU-Satten seit Jahren der Fall ist. Die Verwendung von E10 reduziert Feinstaub um 75%, Stickoxid um 25%. Das haben Testreihen in Deutschland ergeben.


Die Produktion von Bioethanol, das aus zuckerhaltigen oder stärkehaltigen Pflanzen hergestellt wird, führe auch zu Wertschöpfung im ländlichen Raum. Es fallen zusätzlich Nebenprodukte wie proteinhaltige Futtermittel an, wodurch wiederum schädliche Soja-Importe deutlich reduziert werden können.


Um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, müssen die Maßnahmen auf die breite Masse, also auf den vorhandenen Fahrzeugbestand abzielen. Auch wenn wir ab heute nur noch emissionsfreie Fahrzeuge verkaufen, wären die Ziele im definierten Zeitraum nicht erreichbar. Der Verbrennungsmotor ist hier die Lösung, und nicht das Problem. Denn es ist entscheidend, womit der Motor betrieben wird. Der Schritt von E5 auf E10 ist eine erste sinnvolle und sofort wirksame Maßnahme mit deutlichen Auswirkungen.

 

Auch im aktuellen Regierungsprogramm wird „E10“ thematisiert.

 

Forcierte Beimischung von Bioethanol (E10) und Überarbeitung der entsprechenden Zielsetzungen in der Kraftstoffverordnung, um die bestehende heimische Bioethanol-Produktion bestmöglich zu nutzen und den tatsächlichen CO2-Ausstoß im Verkehr laufend zu reduzieren.



Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, bis spätestens 31.12.2021 eine flächendeckende Verfügbarkeit von Abgabestellen für Ottokraftstoffe mit einem Bioethanolgehalt von 10 % sicherzustellen“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Verkehrsausschuss ersucht.