1772/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 17.06.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alois Kainz, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schluss mit dem Verstecken der Herkunftskennzeichnung
Immer mehr Menschen wollen wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen und ob sie umweltfreundlich und gentechnikfrei hergestellt wurden. Eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung ist derzeit nur bei bestimmten Lebensmitteln vorgeschrieben, wie etwa bei Frischobst und Frischgemüse, Eiern und verpacktem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Bei Fischen und Fischereierzeugnissen muss das Fanggebiet angegeben sein, wenn im Meer gefischt wurde. Bei Olivenöl, Honig und bei allen Bio-Produkten, wenn diese mit dem EU-Bio-Siegel versehen sind bedarf es ebenfalls einer Herkunftsbezeichnung.
Viele frische Produkte in unserem heimischen Supermärkten, wie etwa zuletzt der Skandal über die ägyptischen Kartoffeln gezeigt hat, stammen aber gar nicht aus Österreich. Zwar gibt es gerade bei den frischen Produkten auch eine Herkunftsbezeichnung, die 2011 beschlossene Schriftgröße ist dabei aber oftmals so winzig, dass sie gar nicht auf den ersten Blick gefunden werden kann. Insbesondere auf kleinen Etiketten ist die Herkunftskennzeichnung praktisch für viele Österreicherinnen und Österreicher überhaupt nicht erkennbar.
Kritik an der herrschenden Praxis übt auch der Verein für Konsumenteninformation:
Gerade weil Konsumentinnen und Konsumenten Lebensmittel österreichischen Ursprungs bevorzugen, bemühen sich Hersteller und Handel, den Produkten einen möglichst heimischen Anstrich zu geben. Gerne werden dazu rot-weiß-rote Herzchen und Flaggen groß auf der Verpackung abgebildet, um dann den Hinweis, dass die Hauptzutaten nicht aus Österreich stammen in der Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern möglichst gut zu „verstecken“. Ebenfalls gerne verwendet werden Werbeaussagen wie „beliebtestes … (Produktart) … in Österreich“, „abgefüllt in Österreich“ oder „verpackt in Österreich“. Botschaften, die nichts über die Herkunft der verwendeten Zutaten aussagen und auch keine verpflichtende Herkunftsangabe zur Folge haben. – Quelle: https://bit.ly/3gvgpew
Um ein schnelles und einfaches Erkennen der Herkunft zu gewährleisten, bedarf es daher dringend einer allgemein einzuhaltenden größeren Mindestschriftgröße der Herkunftskennzeichnung auf Lebensmitteln. Diese soll dabei so gewählt werden, dass auf den ersten Blick erkennbar ist, woher das Produkt stammt.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus und der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die klar ersichtliche Herkunftskennzeichnungen sicherstellt.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.