1774/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dietmar Keck, Cornelia Ecker,

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Ende der dauernden Anbindehaltung bei Rindern

Das Tierschutzgesetz enthält für Rinder Ausnahmen vom in § 16 Abs. 3 geltenden Grundsatz, dass die dauernde Anbindehaltung verboten ist.

So lautet die Formulierung in § 16 Abs. 4, dass Rindern geeignete Bewegungsmöglichkeiten oder geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren sind, soweit dem nicht zwingende rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen. Als solche Gründe sind aufgezählt:

1.    Das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen,

2.    bauliche oder sonstige technische Gegebenheiten am Betrieb oder in einem bestehenden Ortsverband,

3.    das Vorliegen öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Beschränkungen oder

4.    Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere.

Weiters gilt, dass der landwirtschaftliche Betrieb diese Ausnahmen in Anspruch nehmen - also die Rinder dauerhaft anbinden kann - sollte die Anlage zuvor so beschaffen gewesen sein, dass die Bewegungsmöglichkeiten in ausreichendem Maß geboten werden konnten, dies jedoch durch ein Ereignis, das sich unter den vier aufgezählten Ausnahmen befindet, nicht mehr der Fall ist.

Diese Bestimmungen haben nicht zum angestrebten Erfolg geführt, dass es zu einem absehbaren Ende der dauernden Anbindehaltung in Österreich kommt. Es ist daher notwendig, diese keineswegs artgerechte und den Bedürfnissen der Tiere entsprechende Form der Haltung von Rindern im Tierschutzgesetz umfassend zu verbieten.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den


Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Novelle des Tierschutzgesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die ein Ende der dauernden Anbindehaltung bei Rindern ohne Ausnahmen enthält.“

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss