1780/A XXVII. GP

Eingebracht am 17.06.2021
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Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Epidemiegesetzes 1950

Das Epidemiegesetz 1950 (EpiG), BGBl. Nr. 186/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2021, wird wie folgt geändert:

Dem § 50 wird folgender Abs. 24 angefügt:

„(24) § 50 Abs. 20 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.“

Artikel 2

Änderung des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Das Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG), BGBl. I Nr. 12/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 4 Z 1 und 2 werden jeweils die Beistriche durch das Wort „oder“ ersetzt.

2. Dem § 13 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) § 5 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

 

Begründung

 

Es werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales