Eingebracht am 07.07.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Mag. Gerald Hauser,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend: Installierung einer Tourismuskasse
Die derzeitige Corona Krise stellt Tourismusbetriebe vor finanziell kaum lösbare Herausforderungen. Die Branche ist in ihren Betroffenheiten und Möglichkeiten aktuell sehr unterschiedlich aufgestellt. Hotels in allen Preiskategorien mit Saison- und ganzjahresbetrieb, Take-Away Lokale, Cateringanbieter, ländliche Wirtshäuser und Nobelrestaurants stehen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Ein Schicksal teilen aber alle Betriebe: im Normalfall ist die Eigenkapitalquote gering und Branchenvertreter*innen haben bereits öffentlich kundgetan, dass Urlaubsrückstellungen krisenbedingt als belastend wahrgenommen werden. Zugleich waren und sind tausende Tourismusmitarbeiter*innen von Arbeitslosigkeit betroffen. Aktuell sind es immer noch 45.000 Menschen, die ihrer beruflichen Existenz beraubt wurden. Dennoch wird aus der Branche ein hoher Fachkräftebedarf medial kommuniziert. Die Branche scheint, aufgrund der instabilen Rahmenbedingungen und des Arbeitskräftebedarfs anderer Branchen, Schwierigkeiten zu haben Mitarbeiter*innen zu lukrieren.
Eine Tourismuskasse (TUAK) könnte hier branchespezifische langfristige Lösungen schaffen. Sie soll einerseits ein Instrument zur Abwicklung von Urlaubs- und Abfertigungsansprüchen sein. Anderseits kann sie – je nach Ausgestaltung- auch Modelle der Aus- und Weiterbildung und der Saisonverlängerung enthalten.
Im März 2021 befand sich die Branche bereits 12 Monate im Pandemiemodus. 12 Monate, die von Unsicherheit und einem starken Umsatzrückgang geprägt waren. Wie lange dieser Umstand noch anhält, ist derzeit nicht absehbar. Eine TUAK würde Geschäftsbilanzen sofort massiv entlasten, da Rückstellungen für offene Urlaubstage umgehend aufgelöst werden können und für die Zukunft nicht mehr gebildet werden müssten.
Beschäftigte und Arbeitgeber*innen im Tourismus haben gleichermaßen mit instabilen Beschäftigungsverhältnissen zu kämpfen. Hier kann gegengesteuert werden. Die Schaffung von Rahmenbedingungen, die helfen die bestehenden Probleme zu lösen, z.B. mit der Schaffung einer TUAK, müssen installiert werden. In einer ersten Phase ist die Abwicklung von Urlaubsansprüchen und Feiertagen (“Guttage”) angedacht.
Mittel- und langfristig bietet eine TUAK eine Vielzahl an weiteren Möglichkeiten.
Gerade in der Frage der Errichtung und der damit verbundenen Ausstattung eines entsprechenden Startkapitals, ist jetzt in der Krise der richtige Zeitpunkt dafür. Allein durch die monatlich anfallenden Urlaubsansprüche je Arbeitnehmer*in entstehen den Betrieben zusätzliche Kosten, welche im Augenblick in keiner Form in Förderprogrammen berücksichtigt sind.
Als zusätzliche betriebliche Unterstützung sollen daher die monatlich anfallenden Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer*innen über einen definierten Zeitraum durch die öffentliche Hand übernommen werden und in die Tourismuskasse transferiert werden. Dies würde den Betrieben die aktuell dringend notwendige finanzielle Entlastung bringen und ein Wiedereinstellen von Arbeitnehmer*innen erleichtern. In weiterer Folge beteiligen sich die Betriebe schrittweise an der Abwicklung der Urlaubsansprüche und leisten schrittweise einen monatlichen Betrag zur Deckung der Urlaubsansprüche.
Neben dem Urlaubsanspruch sollen weitere Instrumente zur Branchenattraktivierung gesetzlich ermöglicht werden (z.B. Winterfeiertagsregelung).
Mittel- und langfristig eröffnet sich für eine Tourismuskasse eine ganze Reihe von Betätigungsfeldern, in denen Verbesserungen für Arbeitnehmer*innen und Betriebe denkbar sind:
· Ausbildung, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
· Jahresbeschäftigung, Jahresarbeitszeitmodelle
· Arbeitszeit, Arbeitszeitaufzeichnungen
· Schlechtwetterregelung für ausgewählte Bereiche
· Entgeltfortzahlung für Betriebe bei Krankenständen, die mehr als 3 Tage dauern
Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende Abwicklungseinheit mit entsprechender Besicherung der Ansprüche geschaffen wird. Dafür ist die gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Folgende Ansprüche sollten geregelt werden:
· Die Urlaubsregelung und eine branchenspezifische Mitarbeitervorsorgekasse.
· Eine Schlechtwetterregelung ist eine weitere Möglichkeit, müsste jedoch auf die Branche adaptiert werden (mehrere Regentage bei großen Gastgärten, kein Skihüttenbetrieb, weil wegen Sturm die Seilbahnen nicht fahren, u.v.m.).
· Saisonverlängerungsmodelle über die TUAK verwalten und abwickeln. Ziel ist somit Arbeitnehmer*innen länger in Beschäftigungsverhältnissen zuhalten und damit weniger Arbeitslosenzeiten entstehen zu lassen.
· Meldung von Überstunden an die TUAK. Sollte es zur Auszahlung der Überstunden kommen übernimmt die TUAK die Abwicklung. Für den Fall der Abgeltung in Freizeit ersetzt die TUAK dem Betrieb die entsprechenden Kosten durch Rücküberweisung.
· Ein anderes Themenfeld ist der Bereich Aus- und Weiterbildung, der so auch branchenthematisch organisiert werden könnte und somit z.B. Zeiten zwischen Saisonen genutzt werden können.
· Die TUAK könnte als Vermittler und Abwickler für Betriebe fungieren, wenn diese in der Lehrausbildung externe Angebote nutzen möchten z.B. wegen vorgeschriebener Verbundmaßnahmen. Es könnte durch die TUAK auch die Möglichkeit eines dritten Bildungsortes geschaffen werden.
· Übernahme/Refundierung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit für Betriebe, wenn der Krankenstand länger als 3 Tage dauert.
Vorteile einer gemeinsamen Einrichtung für Arbeitgeber:
Vorteile einer gemeinsamen Einrichtung für Arbeitnehmer:
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert so rasch wie möglich, längstens jedoch bis Ende 2021 dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf, der unter Einbindung den zuständigen Sozialpartner und der Expert*innen erstellt werden soll, vorzulegen, mit dem eine Tourismuskasse errichtet wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.