1792/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 07.07.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Automatische Fotoimplementierung bei Beantragung eines Behindertenpass aus nationalen Datenbanken
Personen mit einem Grad der Behinderung oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50%, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben einen Anspruch auf einen Behindertenpass (1). Der Behindertenpass kann für Steuervergünstigungen, Erlangung eines Parkausweises und bei vielen Firmen für Ermäßigungen verwendet werden. Je nach Behinderung sind dann die Mitnahme eines Assistenzhundes erlaubt oder es gibt vergünstigte/gratis Angebote für eine Begleitperson (2). Das Sozialministeriumsservice bietet die Möglichkeit, den Behindertenpass online mittels eines Formulars zu beantragen. Wenn diese Variante gewählt wird, muss ein aktuelles Passfoto hochgeladen werden (3). Für die Menschen mit Behinderungen ist aber, je nach Beeinträchtigung, der Gang zum Fotografen umständlich und mühsam. Es wäre daher zu überlegen, ob nicht ein Foto aus den nationalen Fotodatenbanken verwendet werden könnte. Ähnlich wie bei der E-Card, könnte in einem ersten Schritt überprüft werden, ob ein österreichischer Pass oder Personalausweis verfügbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, könnte überprüft werden, ob ein Foto aus einem Scheckkartenführerschein verfügbar ist (3).
Quellen:
(1): https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/Behindertenpass.de.html
(2):https://www.bizeps.or.at/wissenswertes/behindertenpass/
(3):https://www.sozialministeriumservice.at/Menschen_mit_Behinderung/Behindertenpass_und_Parkausweis/Behindertenpass/Behindertenpass.de.html
(4): https://www.chipkarte.at/cdscontent/?contentid=10007.835056&portal=ecardportal
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Möglichkeit zu schaffen, die Verfügbarkeit eines, in einer (wie oben beschriebenen) Datenbank, vorhandenen Fotos automatisch zu überprüfen und erst bei Nichtvorhandensein eines solchen Fotos vom Antragsteller/der Antragstellerin das Hochlanden eines neuen Passfotos zu verlangen."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.