1804/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 07.07.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen
betreffend vollständige Transparenz bei und längere Abrufbarkeit von Inseratausgaben der Regierung
Die Einmeldung von Inseratausgaben der Regierung erfolgt vierteljährlich bei der RTR. Leider sieht das Gesetz (MedKF-TG §3, Abs 6) vor, dass diese Daten nach zwei Jahren wieder gelöscht werden müssen. Eine sinnvolle Begründung für dieses Vorgehen scheint nicht nur uns NEOS, sondern auch dem Medienhaus Wien nicht einzufallen. Durch diese rasche Löschung der Datensätze sind „Longitudinalstudien sowie Vergleiche über den gesamten Erhebungszeitraum (also seit 2012) und generell länger als zwei Jahre zurückliegende Detailrecherchen zu Medienkooperations- und Förderaufwendungen der öffentlichen Hand mit den Transparenzdaten der RTR/KommAustria unmöglich.“ (Medienhaus Wien, Scheinbar transparent II, Eine Analyse der Inserate der Bundesregierung in Österreichs Tageszeitungen und der Presse- und Rundfunkförderung im Pandemiejahr 2020). Darüber hinaus gibt es keine einheitliche Eintragungspflicht und daraus resultierend eine große Unübersichtlichkeit der Datensätze, so die Studie. Auch hier gibt es keinen sinnvollen Grund, die Auswertung der Daten dermaßen zu erschweren. Darüber hinaus beklagen wir NEOS schon lange den zu hohen Grenzwert von 5.000 Euro bei der Meldepflicht, weil dieser oftmals durch aufgesplittete Aufträge bewusst unterboten wird, damit gewisse Ausgaben nicht gemeldet werden müssen. Zu demselben Schluss kommt auch das Medienhaus Wien in seiner Studie, wo auch darauf hingewiesen wird, wie viele Ausgaben dadurch für die Öffentlichkeit im Dunklen bleiben: „Die Schätzungen nach Hochrechnung von Einzelfällen, wie viele der Inseratenausgaben der öffentlichen Hand hier in Grauzonen, eben wegen gesetzlicher Lücken, nicht nachvollziehbar sind, variieren. Eine rechtswissenschaftliche Studie ging in ihrer Analyse des Medientransparenzgesetzes vor einigen Jahren davon aus, dass mindestens 30 Prozent der Schaltungen der öffentlichen Hand nicht gemeldet wurden (Schörg 2016).“
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, vollständige Transparenz bei den eingemeldeten Daten über ihre Inseratausgaben herzustellen und das Gesetz (MedKF-TG §3, Abs 6) so zu ändern, dass die Daten nicht nach zwei Jahren gelöscht werden."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.