1808/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2021
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

und GenossInnen

 

betreffend Ausbau des Fachkräftestipendiums für Pflegeberufe

 

 

Mit Ministerratsbeschluss vom 16.6.2021 wurde die Ausweitung und Verlängerung des Fachkräftestipendiums im Bereich der Pflege, der Elementarpädagogik und der Waldwirtschaft beschlossen. „Mithilfe des Fachkräftestipendiums werden Ausbildungen in jenen Bereichen unterstützt, in denen der Mangel an Facharbeitskräften besonders groß ist. Gefördert werden damit Ausbildungen in den Bereichen Gesundheit/Pflege/Sozialbereich und MINT/Umwelt (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik). Im Rahmen der Corona-Joboffensive hat die Bundesregierung die Qualifizierungsangebote deutlich ausgeweitet. Nun soll ein weiterer Schritt folgen, um den Arbeitskräftebedarf in Zukunftsbranchen abzudecken.“ ist dazu in der Begründung des Ministerratsvortrags nachzulesen.

 

Bedauerlicherweise enthält die Ministerratsvorlage keine Bestimmung zur Ausweitung des Fachkräftestipendiums auf tertiäre Ausbildungen, was für die Förderung von Ausbildungen zum Bachelor für Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen erforderlich ist. Diese Ausbildung löst die Ausbildung zur diplomierten Pflegekräften ab – ebenso wie die nunmehr förderbare Ausbildung im Bereich der Elementarpädagogik in absehbarer Zeit ebenfalls in den tertiären Bereich verlagert wird.

Zurück bleiben akademisierte Ausbildungen mit Studierenden, die im Gegensatz zur den Pflegeschulen keine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung erhalten. Wenn man möchte, dass mehr Menschen den Pflegeberuf ergreifen, dann muss man auch die Zeit der Ausbildung so gestalten, dass diese ein Auskommen ermöglicht. Neben dem Entfall der Studiengebühren, braucht es auch eine gezielte Anpassung des Fachkräftestipendiums. Bis zu 180 Euro im Monat zusätzlich zu erhalten, ist jedenfalls ein wichtiges Teilelement um Interessierten auch finanzielle Stabilität in der Ausbildung zu ermöglichen.

 

Dazu bedarf es einer Änderung im § 34b (3) AMSG (Fachkräftestipendium) und des Entfalls des Satzes „Tertiäre Ausbildungen (Studien an Universitäten oder Fachhochschulen) können mit dem Fachkräftestipendium nicht gefördert werden“. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit wird ersucht, durch eine entsprechende Gesetzesänderung im § 34b AMSG sicherzustellen, dass die Ausbildung im Pflege- und Gesundheitsbereich an Fachhochschulen mittels Fachkräftestipendium gefördert werden kann.

 

Für Fälle, in denen eine nachträgliche Verlängerung der Ausbildungsdauer beantragt wird, soll das Fachkräftestipendium unabhängig von der bisher gewährten Bezugsdauer bis zur maximalen Dauer von 3 Jahren gebühren.

 

Weiters wird der Bundesminister für Arbeit ersucht darauf hinzuwirken, dass die derzeitige Laufzeit des Fachkräftestipendiums unbefristet verlängert wird."

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales