1809/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 07.07.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Pensionspaket für sichere und faire Pensionen

 

 

In der Zeit der Lockdowns haben gerade die Arbeitnehmer*innen in der kritischen Infrastruktur, im Gesundheitswesen und in der öffentlichen Versorgung alles gegeben und unser Land am Laufen gehalten. In der gleichen Zeit hat die türkis-grüne Bundesregierung Kürzungen für angehende Pensionist*innen beschlossen. Diese Arbeitnehmer*innen sind die erste Gruppe, die türkis-grüne Abstriche in Kauf nehmen muss, um die Krisenkosten zu kompensieren. Diesem Pensionsraub stellt sich die SPÖ entschlossen entgegen.

 

Angehenden Pensionist*innen wird die Pension für die gesamte Bezugsdauer gekürzt, weil sie mit der ersten Anpassung nicht die volle Inflationsabgeltung erhalten, sondern wie von Türkis-Grün beschlossen, lediglich eine aliquote Pensionserhöhung – abhängig vom Monat des Pensionsantritts. Bei einer Pension von 1.500 Euro brutto würde eine Pensionsanpassung von durchschnittlich 2 Prozent eine Erhöhung von 30 Euro monatlich bringen. Im Jahr bedeutet die nicht erfolgte Anpassung einen Verlust von 420 Euro, wobei sich dieser Verlust über die gesamte Bezugsdauer fortsetzt und die künftige Pensionsleistung weiter vermindert. Daher ist es erforderlich, dass die erste Pensionsanpassung nicht aliquotiert wird.

 

Es ist unfair und ungerecht, dass bei Durchschnittspensionen (Median) von 1.863 Euro (bzw. 957 Euro bei Frauen) pro Monat Menschen, die 45 Arbeitsjahre haben, mit Abschlägen von bis zu 5.000 Euro pro Jahr bestraft werden. Das trifft die Menschen, die maßgeblich zum Wohlstand unseres Landes beigetragen haben, die unser Land am Laufen gehalten haben, die diese Krise gemeistert haben und meistern. Die abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren muss daher erhalten bleiben, auf alle Berufsgruppen ausgedehnt und Präsenz- und Zivildienst müssen angerechnet werden.

 

Der von Türkis-Grün beschlossene „Frühstarterbonus“ ist kein Ersatz für die abschlagsfreie Pension nach 45 Jahren: Der Frühstarterbonus bringt den Betroffenen max. 60 Euro brutto im Monat mehr Pension, allerdings nur, wenn man auch 60 Monate zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet hat. Die Ableistung von Präsenz- und Zivildienst wird nicht angerechnet, somit erreichen die meisten männlichen Versicherten keinesfalls den vollen Bonus. Ebenfalls fallen jene Personen raus, die eine weiterführende Schule besucht haben. Der „Frühstarterbonus“ muss daher sinnvoll angepasst werden.

Es gibt immer mehr Frauen, die trotz ihres enormen Einsatzes und ihrer Leistungen in der Pension in Armut leben müssen. Die durchschnittliche Frauenpension liegt bei nur 957 Euro im Monat (Median). Frauen bekommen im Schnitt nur halb so viel Pension wie Männer. Dieses Unrecht ist nicht mit einem anderen Unrecht – dem Abschaffen der abschlagsfreien Pension – zu rechtfertigen. Stattdessen brauchen Frauen bessere Bezahlung und eine bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

 

Kindererziehungszeiten sollen für Pensionsansprüche besser angerechnet werden (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) und für Frauen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten aufweisen, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.

 

Pflege ist eine enorme Leistung für unsere Gesellschaft und sie ist Schwerstarbeit – körperlich und psychisch. Es ist höchste Zeit, diesen wichtigen Einsatz für unsere Gemeinschaft endlich anzuerkennen und Pflegekräfte zu entlasten. Denn viele können diese schwere Arbeit nicht bis zum Alter von 65 leisten.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich, jedenfalls jedoch bis spätestens 30. November 2021 eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der ein Pensionspaket für sichere und faire Pensionen umgesetzt wird.

Insbesondere soll dieses Paket enthalten:

·                Volle erste Pensionsanpassung – Rücknahme der Aliquotierung

·                Beibehaltung der abschlagsfreien Pension mit 45 Arbeitsjahren, Ausdehnung dieser Pensionsart auf alle Berufsgruppen und Anrechnung der Präsenz- und Zivildienstzeiten

·                Anrechnung von Präsenz- und Zivildienstzeiten sowie Berücksichtigung von Schul- und Studienzeiten für den Frühstarterbonus

·                Bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten und Einführung einer „Extra-Pension“ von 50 Euro pro Monat für Personen, die bereits in Pension sind und Kindererziehungszeiten aufweisen

·                Verbesserungen für die Pflege- und Gesundheitsberufe bei der Schwerarbeitspension.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales