1815/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 08.07.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Maximilian Lercher,
Genossinnen und Genossen
betreffend finanzielle Unterstützung für Gemeinden in der Krise
Die aktuell größte Gesundheitskrise unserer Zeit hat gravierende Auswirkungen auf das Leben der Österreicherinnen und Österreicher, weder sind derzeit die gesundheitlichen noch die wirtschaftlichen Folgen abschätzbar. Bereits im Frühjahr des vorigen Jahres hat die SPÖ auf die prekäre Situation der Gemeindefinanzen hingewiesen und mehrfach Anträge eingebracht, die eine Problemlösung aufzeigen. Das von der schwarzgrünen Regierung beschlossene Kommunalinvestitionspaket hilft nur jenen Gemeinden, die über eine entsprechende Finanzkraft verfügen um den 50%igen-Eigenanteil der Investitionen finanzieren zu können. Die Einnahmenausfälle bei den Ertragsanteilen durch das einbrechende Steueraufkommen, der Kommunalsteuer und den lokalen Tourismusabgaben haben vielerorts ein Niveau erreicht, dass die Finanzierung selbst der laufenden Gemeindeausgaben nicht mehr zur Gänze sicherstellt – an regionale Konjunkturmaßnahmen zur Bekämpfung der Krise ist gar nicht zu denken. Nicht nur der gut ausgebaute Sozialstaat, sondern auch die Leistungen der Gemeinden und deren Angebote für die Bürgerinnen und Bürger haben in der Krise eine wesentliche stabilisierende Funktion. Gemeinden und Städte brauchen eine 100%ige Abgeltung des finanziellen Ausfalls der Coronakrise. Kommunen sind für Kinderbetreuung, Rettungs- und Feuerwehrwesen, Schulerhaltung, Spitalsfinanzierung, Abwasser- und Wasserversorgung und vieles mehr zuständig.
Da das kommunale Investitionsprogramm der Bundesregierung (KIG 2020) insbesondere von den finanzschwachen Gemeinden nicht angenommen werden konnte, weil sie den 50%-igen Kofinanzierungsanteil nicht aufbringen konnten, wurde von der ÖVP/Grüne-Bundesregierung Anfang des Jahres 2021 die gesetzliche Grundlage beschlossen, den Gemeinden „Sonder-Vorschüsse“ iHv 1 Mrd. € auf die Ertragsanteile als Darlehen zu gewähren, die ab 2023 wieder an den Bund zurück zu zahlen sind. Das heißt den Gemeinden werden nach der Krise die ihnen zustehenden Ertragsanteile gekürzt. Angesichts steigender Ausgaben stellt das die Gemeinden vor ein kaum lösbares Finanzierungsdilemma, denn sie mussten in der Krise investieren um die gemeindefunktionalen Leistungen aufrecht erhalten zu können, und zahlen den Preis dafür ab 2023, da ihnen die Einnahmen dafür fehlen werden.
Das KDZ hat im Juni 2021 auf die kritische Situation der Gemeinden durch diese Vorgangsweise der Bundesregierung hingewiesen, und vorgeschlagen, dass die Rückzahlung des Darlehens zumindest ausgesetzt werden muss um den Gemeinden wieder etwas finanziellen Spielraum zu geben.
In der Grafik des KDZ wird dargestellt, dass die Gemeinden vor der Krise finanzielle Spielräume hatten, die sie für Investitionen nutzen konnten, welche sich durch das Darlehensmodell der Bundesregierung auf 6,4% mehr als halbieren würden. Würde die Darlehensrückzahlung ausgesetzt, könnten die Spielräume auf zumindest 9,6% angehoben werden – was aber immer noch unter dem Wert des Jahres 2019 liegt.

Grafik: KDZ, „Kritische mittelfristige Perspektive der Gemeindefinanzen“, https://www.kdz.eu/de/aktuelles/blog/mittelfristige-prognose-der-gemeindefinanzen-bis-2024
Es geht um 1 Milliarde Euro, sehr viel Geld, das vor allem den finanzschwachen Gemeinden helfen würde ihre mittelfristige Finanzsituation bewältigen zu können. Die ÖVP/Grüne-Bundesregierung hat den wohldurchdachten Vorschlag der SPÖ aus dem Jahr 2020 (574/A), der den Gemeinden schon im Jahr 2020 2,2 Mrd. € Finanzunterstützung gewährt hätte, nach einem Jahr de facto Nichtbehandlung im Ausschuss (Vertagung) schlussendlich am 19.5.2021 abgelehnt. Mit diesem Geld würden sich die Gemeinden heute nicht in dieser kritischen mittelfristigen finanziellen Situation befinden. Bleibt das Darlehensmodell der Bundesregierung aufrecht, werden den Gemeinden in den kommenden Jahren Ausgabeneinsparungen aufgezwungen, die das Leistungsangebot für die Bevölkerung nachhaltig verschlechtern werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit welcher das an die Gemeinden gewährte und ab 2023 rückzuzahlende Darlehen von 1 Mrd. € (BGBl. I Nr. 29/2021) in einen nicht rückzuzahlenden Zweckzuschuss umgewandelt wird, der den Gemeinden jedenfalls verbleibt, um die kommunalen Leistungen für die Bevölkerung ab dem Jahr 2023 erhalten zu können.”
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss