1818/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 08.07.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Wimmer,
Genossinnen und Genossen
betreffend Schluss mit dem Warten auf das Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld ist eine finanzielle Familienleistung, die den Eltern den Betreuungsaufwand für Kleinkinder zumindest teilweise abgelten soll. Wenn die Eltern in unterschiedlichen EU-Staaten leben bzw. arbeiten, gibt es komplizierte Regelungen, welches Mitgliedsland für die Auszahlung zuständig ist. Um diese Situationen zu klären, treten die Behörden miteinander in Kontakt, doch oft dauert es viele Monate, bis es zur Auszahlung einer Leistung in Österreich kommt.
Allein im Jahr 2020 haben sich mehr als 40 betroffene Familien bei der Volksanwaltschaft [1] gemeldet. Sie beklagen, trotz wiederholter Kontaktnahmen mit den zuständigen Stellen im In- und Ausland, bereits mehrere Monate, teils auch Jahre, auf die Erledigung ihrer Anträge zu warten und bislang keine behördliche Unterstützung erfahren zu haben. Dabei handelt es sich überwiegend um in Österreich lebende Familien, bei denen ein Elternteil nicht in Österreich, sondern in einem anderen EU-Land lebt bzw. arbeitet. Bürokratische Tücken und die lange Bearbeitungsdauer beim Kinderbetreuungsgeld sind vor allem für Alleinerzieher*innen existenzbedrohend.
Obwohl das Kollegium der Volksanwaltschaft bereits im Jänner 2020 einstimmig festgestellt hatte, dass hier ein Missstand in der Verwaltung vorliegt, wurde keine Verbesserung in die Wege geleitet. Viele neu dazugekommene Beschwerden von Betroffenen, weitere Gerichtsentscheidungen und auch ein aktueller Bericht des Rechnungshofes [2] haben die Kritik der Volksanwaltschaft bestätigt.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert das OGH Urteil (OGH 28.5.2019; 10 ObS 42/19b) endlich umzusetzen und dem Nationalrat eine EU-konforme Änderung des § 27 Abs. 4 KBGG zuzuleiten, welche vorsieht, dass
· die unions-rechtliche Verpflichtung des nachrangig zuständigen Staates zur vorläufigen Leistung des Unterschiedsbetrages bei längerer Verfahrensdauer sichergestellt ist;
· die antragstellenden Eltern gemäß den EU-rechtlichen Verpflichtungen zeitgerecht die höchste Leistung erhalten, die ihnen nach dem Recht der betroffenen EU‑Mitgliedstaaten zusteht (OGH 13.10.2020, 10 ObS 111/20a).“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend
[1] https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/sechs-jahre-wartezeit-auf-negativen-kinderbetreuungsgeld-bescheid
https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/internationaler-tag-der-familie-jahrelanges-warten-auf-kinderbetreuungsgeld
https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/kinderbetreuungsgeld-volksanwaltschaft-fordert-umdenken-von-neuer-familienministerin-raab
https://volksanwaltschaft.gv.at/artikel/Kinderbetreuungsgeld-Irrefuehrung-Verzoegerung-Gesetzesbruch
[2] https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/004.684_Kinderbetreuungsgeld_2.pdf, Seite 53