183/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 10.01.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg-Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zertifizierungen für Mitglieder des Universitätsrats

Die Universitätsräte, wie in §21 des Universitätsgesetzes 2002 festgelegt, erfüllen als Aufsichtsorgane an den autonomen Universitäten wichtige Aufgaben wie die Wahl der Rektor_innen und Vizerektor_innen, den Abschluss der Zielvereinbarungen mit denselben sowie die Prüfung des Rechnungsabschlusses der Universität.

Absatz 3 gibt für die Zusammensetzung vor: "Der Universitätsrat besteht aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern, die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Universität leisten können. (...)"

Bereits 2016 kritisierte der Rechnungshof (Reihe Bund 2016/10), der exemplarisch die Universitätsräte zweier Hochschulen prüfte, die sehr unterschiedlichen Gehaltsfestsetzungen und hohen Reisekosten. Weniger augenfällig, aber für die Universität und die dortigen Abläufe wesentlicher, war jedoch die Kritik an der Arbeit der Universitätsräte selbst. So wurden etwa Budgetvoranschläge nicht rechtzeitig beschlossen. Protokolle und Dokumentation waren mangelhaft. In einem Fall lag kein vom Universitätsrat genehmigter Entwicklungsplan vor, obwohl dieser essenziell für die Leistungsvereinbarungsverhandlungen mit dem Ministerium ist. In seiner Follow-Up Überprüfung aus dem Jahr 2019 (Reihe Bund 2019/22) wiederholte der Rechnungshof seine Empfehlung an eine der beiden überprüften Universitäten, Budgetvoranschläge rechtzeitig zur Beschlussfassung vorzulegen und die Gebarungsgrundlagen rechtzeitig sicherzustellen. Ebenso stellte der Rechnungshof erneut für beide überprüfte Universitäten Mängel hinsichtlich Protokollierung und Dokumentation fest und kritisierte erneut die Erstellung der Entwicklungspläne.

Aus dieser sachlichen und konstruktiven Kritik des Rechnungshofs kann man den Auftrag herauslesen, umgehend Verbesserungen umzusetzen, um den reibungslosen Ablauf von Verwaltungsprozessen an österreichischen Universitäten zu garantieren. Im Sinne der Weiterentwicklung von Kompetenzen wäre für die Mitglieder des Universitätsrates Ähnliches anzudenken, wie es für Aufsichtsratsmitglieder in der Wirtschaft bereits üblich ist: Weiterbildung und Zertifizierung. Von diesen Ausbildungen profitieren beide Seiten. Die Erfahrungen aus der Wirtschaft zeigen, dass diese Maßnahmen sehr stark dazu beitragen, Aufsichtsräte noch professioneller aufzustellen und die immer komplexer werdenden Anforderungen und hohe Verantwortungslast gut zu bewältigen. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, ein Programm zur verpflichtenden Weiterbildung und Zertifizierung der Mitglieder der Universitätsräte zu entwickeln, um auch auf dieser Ebene ein Höchstmaß an Qualität im Sinne der weiteren Verbesserung des Hochschulstandorts zu garantieren"

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.