1837/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 08.07.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Entschließung des Nationalrates vom 20. November 2020
Facharztausbildung für Kieferorthopädie in Österreich
In der Nationalratssitzung vom 20. November 2020 wurde mit den Stimmen aller Nationalratsfraktionen folgende Entschließung an den damaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober betreffend Facharztausbildung für Kieferorthopädie in Österreich verabschiedet:
Entschließung des Nationalrates vom 20. November 2020 betreffend Facharztausbildung für Kieferorthopädie in Österreich
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer staatlich geregelten universitären und klinischen Ausbildung für eine Spezialisierung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zugeleitet wird. Die auf der zahnärztlichen Ausbildung aufbauende Spezialisierung zur Kieferorthopädie soll eine hohe Versorgungsqualität und einen hohen Versorgungsgrad im Bereich der Kieferorthopädie sicherstellen und somit die kieferorthopädische Versorgung in Österreich verbessern und sich an internationalen Standards orientieren.
Seit Ende November 2020 gab es von Seiten des Gesundheitsministeriums keinerlei Bericht oder Mitteilung, ob und zu welchem Zeitpunkt dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer staatlich geregelten universitären und klinischen Ausbildung für eine Spezialisierung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie zugeleitet wird.
Die unterfertigten Nationalräte stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zur Einführung einer staatlich geregelten universitären und klinischen Ausbildung für eine Spezialisierung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie bis zum 31.12.2021 zugeleitet wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.