1844/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 19.07.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiederherstellung der Rechtslage vor dem VfGH-Erkenntnis V95-96 vom 23. Juni 2021 betreffend Beschäftigung von Asylwerbern durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministers für Arbeit

 

Teile des Erlasses der (ehemaligen) Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz vom 12. September 2018, BMASGK435.006/0013-VI/B/7/2018, soweit damit Beschäftigungsbewilligungen nach dem Erlass vom 11. Mai 2004 abzulehnen sind, und des Erlasses des (ehemaligen) Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 11. Mai 2004, 435.006/6-II/7/04, betreffend Beschäftigung von Asylwerbern wurden vom Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis V95-96 vom 23. Juni 2021 als Verordnung qualifiziert. Da sie bisher nicht als Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, wurden sie vom VfGH aufgehoben. Diese Aufhebung kann durch eine neuerliche Veröffentlichung als Verordnung im Bundesgesetzblatt durch das Bundesministerium für Arbeit saniert werden. Damit wäre eine verfassungskonforme Lösung hergestellt und der Schutz des österreichischen Arbeitsmarktes vor Arbeitsmigration durch Asylwerber, die zu einem Großteil illegale Wirtschaftsflüchtlinge sind, gewährleistet.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der zuständige Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, mittels Verordnung die Wiederherstellung der Rechtslage vor dem VfGH-Erkenntnis V95-96 vom 23. Juni 2021 betreffend Beschäftigung von Asylwerbern in Österreich unverzüglich umzusetzen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.