1847/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Christoph Matznetter,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Rückzahlung von Corona-Hilfen für Corona-Krisengewinner

 

Die Regierung hat im Corona-Jahr 2020 die Wirtschaftshilfen zunächst viel zu langsam und zu bürokratisch ausbezahlt. Es wurden eigene, intrasparente Abwicklungsinstitute - wie die COFAG - gegründet, statt die Unterstützung über die Finanzämter zu regeln.

 

Die SPÖ hat stattdessen von Beginn an für ein einfaches Modell des Verdienstentgangs plädiert.

 

Das SPÖ Modell:

·         Anfangs und während der Krise Akonto-Zahlung über das Steuerkonto für alle Unternehmen.

·         Am Ende des Jahres wird abgerechnet und von den Unternehmen nur jener Betrag als Förderung (nicht zurück zu zahlen) behalten, die den entsprechenden Verlust bzw. Verdienstentgang abdeckt.

·         Auch ein entsprechender Unternehmerlohn wäre Teil dieses Verdienstentgangs (so wie auch im Härtefallfonds vorgesehen).

 

Durch eine automatische Akontozahlung hätten alle Betriebe ausreichend Liquidität gehabt. Die Unternehmen hätten sich das ewige Warten auf diverse Hilfen erspart. Gleichzeitig wäre damit sichergestellt, dass nur jene Betriebe Steuergeld bekommen, die es auch wirklich brauchen.

Blackbox COFAG

Die Regierung hat sich für andere Unterstützungsmodelle entschieden und eine eigene Agentur für einen großen Teil der Auszahlung der Wirtschaftshilfen gegründet.

Die COFAG ist jedoch eine Blackbox. Die Agentur verteilt freihändig und ohne die nötige Transparenz 15 Milliarden an Steuergeldern. Deshalb wurde diese Woche auch eine Drittelbeschwerde beim VfGH eingebracht.

Von der Auszahlungskonstruktion der COFAG profitieren zudem nur große Unternehmen. EPU und KMU werden im Stich gelassen und viele stehen mittlerweile vor den Trümmern ihrer Existenz. Einer Existenz, die sie sich oft über Jahre und Jahrzehnte aufgebaut haben.

 

Einige Unternehmen warten immer noch auf Hilfen und stehen deshalb am Rande der Existenz

Der sozialdemokratische Wirtschaftsverband hat ein Postfach namens „Blackbox COFAG“ eingerichtet, um jene Unternehmen zu unterstützen, die Probleme mit der Auszahlung der Hilfsmaßnahmen haben. Mit Stand September 2021 waren 847 Nachrichten eingelangt. Die Nachrichten wurden an Finanzminister Blümel weitergeleitet. Dieser hatte vollmundig versprochen, sich um jeden Fall zu kümmern. Dieses Versprechen hält Blümel nicht. Den Betrieben wird weiterhin nicht geholfen. Alles bleibt völlig intransparent, zumal der Minister auch in parlamentarischen Anfragebeantwortungen seiner Informationspflicht nicht nachkommt mit der Begründung, bei der COFAG handle es sich um eine eigene GmbH.

 

Beispiele aus dem Postfach „Blackbox COFAG“vom Juli 2021

·         Ein Kleinunternehmer aus der Sparte Gastronomie versucht seit Monaten in Erfahrung zu bringen, warum ihm nur der Mindest-Umsatzersatz von 2.300 Euro anstatt den von seinem Steuerberater errechneten 16.000 Euro ausgezahlt wurde

·         Ein Unternehmer beklagt, dass er nur ein Drittel des ihm zustehenden Umsatzersatzes für November 2020 erhalten hat.

·         Ein Gastronomie-Betrieb schreibt, die Gelder aus dem Umsatzersatz für November 2020- und Dezember 2020 sowie aus dem Fixkostenzuschuss für Jänner 2021 noch immer nicht erhalten zu haben.

 

All diese Betriebe warten also seit mittlerweile über einem halben Jahr auf finanzielle Unterstützung. Sie bekommen zudem keine Auskunft über den Bearbeitungsstand, weil die Mitarbeiter*innen bei der ohnehin überlasteten COFAG-Hotline keine Einsicht in die Fälle haben.

 

Andere Unternehmen machen mit dem Steuergeld der Arbeitnehmer*innen Rekordgewinne

 

In der Corona-Krise wurden insgesamt 34 Milliarden Euro an Haftungen, Garantien und Zuschüssen ausgegeben.

Aufteilung der Zahlungen durch die COFAG (Stand Sommer 2021):

Garantien: 4,9 Mrd. €

Fixkostenzuschüsse: 1,3 Mrd. €

Ausfallbonus: 2,5 Mrd. €

Lockdown-Umsatzersatz (November): 2,2 Mrd. €

Lockdown-Umsatzersatz (Dezember): 1,017 Mrd. €

 

Die COFAG hat bis zum Sommer 7 Mrd. € an nichtrückzahlbaren Zuschüssen gewährt. Und zwar in einem absoluten Wildwuchs an Förderungen. Es wurde praktisch alle zwei bis vier Wochen eine neue Förderschiene präsentiert.

Die Art und Weise der Auszahlung sowie der Förderungs-Wildwuchs führen dazu, dass viele Unternehmen keine oder nur geringe Förderungen erhielten und einige wenige Unternehmen in der Corona-Krise das Geschäft ihres Lebens machen konnten und zudem großzügig gefördert wurden.

 

Beispiele für Überförderung:

 

·         McDonalds - Franchisenehmer mit gut frequentierten Filialen bzw. Drive-In und Hauszustellung - zählen zu den Profiteuren der Krise. Die Franchise-Unternehmen erhielten tw. zeitgleich Fixkostenersatz, Umsatzersatz, Kurzarbeit sowie eine Halbierung der Mehrwertsteuer, die nicht an die Kunden weitergegeben wurde. Die Kosten der Betreiber gingen dadurch Richtung 0. Brancheninsider sprechen von absoluten Rekordjahren während Corona.

·         KTM hat insgesamt 11 Mio. Euro an staatlichen Hilfen – in Form von Kurzarbeitsgeldern - in Anspruch genommen. Zusätzlich wurde ein Sonderkreditrahmen von 60 Mio. Euro bei der Österreichischen Kontrollbank beantragt. An das Dividendenverbot wollte man sich zunächst nicht halten. Nur auf Grund eines massiven öffentlichen Drucks, ließ man von diesen Plänen ab, bzw. verschob man die Auszahlung der Gewinne um ein Jahr. Diese Gewinne von KTM waren jedenfalls enorm – und wurden durch Wirtschaftshilfen, also Geld von Steuerzahler*innen – noch aufgefettet und subventioniert. Alleine im Jahr 2021 ist eine Dividendenauszahlung von 11,9 Mio. Euro geplant, das entspricht genau jenem Betrag, den KTM im Jahr 2020 als Kurzarbeitshilfe erhalten hat. Die Dividendenvorgaben bei den Richtlinien zu den Wirtschaftshilfen der Regierung erweisen sich als völlig zahnlos, zumal Unternehmen die Gewinnauszahlung einfach um ein Jahr verschieben und sämtliche Förderungen behalten können.

 

·         MediaMarkt/Saturn als Beispiel für die katastrophale Verteilungswirkung des Umsatzersatzes in der Elektrobranche. Die Media-Markt Filialen sind mit Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz und Co. in Höhe von 11,7 Mio. € nach der AUA die größten Einzelprofiteure der Hilfsmaßnahmen – obwohl diese Branche über das Gesamtjahr 2020 kaum einen Umsatzrückgang zu verkraften hatte. Wie war das möglich? Im Herbst wurde an die Elektrobranche hohe Summen an Umsatzersatz ausbezahlt – für nicht verkaufte Elektrogeräte etc. Nachdem die Filialen wieder aufsperren konnten, wurde die Ware, die in dem Fall ja nicht verderblich ist, verkauft und zusätzlich Gewinn gemacht.

Grafik Unterschiedlichste Umsatzveränderungen im Krisenjahr:

Quelle: Momentum

Krisengewinner müssen die Wirtschaftshilfen in Form einer Corona-Sonderabgabe zurückzahlen – Geld soll in Beschäftigungsfonds fließen

Durch die falsch aufgesetzten Wirtschaftshilfen der Regierung haben große Unternehmen durch die Auszahlung hoher Summen an Hilfsgeldern ausgerechnet in der Corona-Zeit das Geschäft ihres Lebens gemacht. Gleichzeitig hat die Mehrheit der arbeitenden Menschen und Wirtschaftsbetriebe im Corona-Jahr herbe Verluste und Einkommenseinbußen verkraften müssen.

 

Es ist nicht die Aufgabe der Allgemeinheit und schon gar nicht der Arbeitnehmer*innen Unternehmensgewinne in Millionenhöhe zu subventionieren – auch nicht in Krisenjahren.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf für eine befristete Sonderabgabe für Corona-Krisengewinner zuzuleiten. Dabei sollen alle Unternehmen, die in den Corona-Jahren 2020 und 2021 Gewinne gemacht haben, in den folgenden 3 Jahren (befristet) eine Corona-Sonderabgabe auf Unternehmensgewinne in Höhe von 50% (zusätzlich zu den bestehenden Steuern) leisten. Die Sonderabgabe ist mit den jeweiligen Corona-Hilfszahlungen an die Unternehmen aus dem allgemeinen Steuertopf zu deckeln. Die Einnahmen aus dieser Sonderabgabe sollen in einen Fonds zur Unterstützung für EPUs und KMUs fließen, die von der Corona-Krise stark betroffen und nach wie vor am Rande ihrer Existenz stehen.“

 

 

 

Zuweisung: Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie