1849/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Harald Troch, Genossinnen und Genossen

betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der österreichischen Volksgruppen

 

In unserer Bundesverfassung ist in Art. 8 Abs. 2 B-VG folgende Staatszielbestimmung festgelegt:

„(2) Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.“

 

Es gilt, diese Zielbestimmung auch mit Leben zu erfüllen.

 

Die gegenwärtige Bundesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm 2020-2024 den Volksgruppen eine quantitativ gar nicht so knappe Passage zugedacht. Die lange geforderte Erhöhung der Volksgruppenförderung wurde inzwischen umgesetzt.

Darüber hinaus harren die in diesem Kapitel festgelegten Zielvorstellungen aber der Verwirklichung.

 

Es ist geboten, tatsächlich und in absehbarer Zeit Maßnahmen zu treffen, die real dazu beitragen, dass Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung der Volksgruppen gesichert werden. Die meisten österreichischen Volksgruppensprachen sind auch Amtssprachen in der Europäischen Union, weil sie in Nachbarstaaten, die EU-Mitglieder sind, gesprochen werden.

 

In unserem Medienzeitalter ist ein stärkeres Auftreten der Volksgruppensprachen in den Medien, insbesondere auch in den sozialen Medien, von außerordentlich hoher Bedeutung. Dazu gehört vor allem auch eine stärkere Sichtbarmachung der Volksgruppen im ORF.

Insbesonders die Volksgruppen der Tschechen, Slowaken, Ungarn und Roma sind derzeit noch viel zu wenig im ORF präsent.

 

Was es weiters braucht, ist ein modernes neues Volksgruppengesetz. Es sollte zur Erreichung dieses Zieles als erstes eine von der Bundesregierung organisierte breite öffentliche Konferenz abgehalten werden, bei der die Vorsitzenden und Mitglieder der Volksgruppenbeiräte eine zentrale Rolle innehaben.

 

Eine besondere Rolle soll auch den Volksgruppensprachen im virtuellen Raum zukommen.

 

Die zweisprachige Bezirksgerichtsbarkeit der Volksgruppen soll im Sinne der Volksgruppen verbessert werden.

Der österreichische Rechtsanwaltskammertag hat in seinem Wahrnehmungsbericht 2018/2019 auf den Mangel an BewerberInnen für das Richteramt mit Slowenisch Kenntnissen hingewiesen und dazu auch konkrete Verbesserungsvorschläge vorgebracht.

 

Insbesonders die Volksgruppe der Roma leidet leider auch bei uns unter rassistischen Vorfällen, insbesondere antiziganistischen Umtrieben. Gegen solche Vorfälle und Umtriebe müssen die Organe der Republik konsequent auftreten.

 

Gerade für die Roma ist auch eine sichtbare Aufarbeitung der Geschichte dieser Volksgruppe in Österreich von besonderer Bedeutung und soll vorangetrieben werden. Dazu gehört eine würdige Gedenkkultur wie auch Gedenksteinerrichtungen.

 

In diesem Sinn stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert zeitnah Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der österreichischen Volksgruppen zu setzen. Dazu soll(en)

-   eine stärkere Sichtbarmachung der Volksgruppen im ORF umgehend herbeigeführt werden,

-   ein modernes neues Volksgruppengesetz ausgearbeitet werden, wobei als erstes eine von der Bundesregierung organisierte breite öffentliche Konferenz abzuhalten ist, bei der die Vorsitzenden und Mitglieder der Volksgruppenbeiräte eine zentrale Rolle innehaben.

-   den Volksgruppensprachen im virtuellen Raum eine besondere Rolle zugemessen werden

-   die zweisprachige Gerichtsbarkeit der Volksgruppen verbessert werden

-   rassistische und insbesondere antiziganistische Umtriebe mit aller Konsequenz bekämpft werden

-   eine sichtbare Aufarbeitung der Geschichte der Roma in Österreich und eine würdige Gedenkkultur vorangetrieben werden

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte