1852/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Litschauer, Schmuckenschlager, Herr, Rauch, Bernhard, Berlakovich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend nach AKW Krsko, auch Paks II - Atomkraftwerke in Erdbebenzonen müssen verhindert werden!

 

Ungarn beabsichtigt die Errichtung von zwei neuen AKW-Blöcken am Standort Paks. Für das Projekt der neuen AKW-Blöcke wurde eine eigene Gesellschaft, MVM II, gegründet. Ungarn führte zum Zweck der Errichtung ein grenzüberschreitendes UVP- Verfahren durch, an dem sich auch Österreich beteiligte. In diesem UVP-Verfahren wurden keine Informationen zur Standorteignung aus geologischen Sicht berücksichtigt, da die einschlägigen Untersuchungen zum Datum des UVP-Verfahrens noch nicht abgeschlossen waren.

Nach dem durch Bescheid abgeschlossenen UVP-Verfahren wurde ein eigenes Standortverfahren durchgeführt, an dem grenzüberschreitend keine Teilnahme ermöglicht wurde.

Die ungarische Atomenergiebehörde (HAEA) erteilte am 30. Juni 2017 die Standortlizenz für das KKW Paks II. Die Genehmigung hierzu erfolgte auf Basis eines Antrages durch MVM II, jedoch gab MVM II in diesem Antrag die Ergebnisse aus den Standortuntersuchungen nur bruchstückhaft und nicht korrekt wieder. So wurden insbesondere die Ergebnisse aus durchgeführten paläoseismischen Studien unerwähnt gelassen, denen zufolge sich am Standort für Paks II Hinweise für Erdbeben mit oberflächennahen Verwerfungen ergaben. Gemäß den 2011 von Ungarn selbst festgelegten Standortkriterien haben Standorte für AKW-Projekte auszuscheiden, an denen im Zeitraum der vergangenen 100 000 Jahre oberflächennahe Verwerfungen infolge von Erdbeben nachgewiesen wurden.

Es besteht daher der begründete Verdacht, dass die erteilte Standortgenehmigung auf Basis unvollständig referenzierter Grundlagenstudien erteilt wurde und dass der Standortort Paks nicht den eigenen ungarischen Kriterien entspricht.

Zudem legen die Ergebnisse der Standortuntersuchungen nahe, dass sich die vier in Betrieb befindlichen AKW-Blöcke auf geologischen Störungen befinden, die auch zukünftig zu geologischen Verwerfungen bis an die Erdoberfläche und mit Auswirkungen bis in den Fundamentbereich der vier Blöcke haben könnten. Ob die vier in Betrieb befindlichen AKW-Blöcke einem solchen Erdbebenereignis standhalten könnten, ist zweifelhaft.

Ein Gutachten im Auftrag des österreichischen Klimaschutzministeriums, ausgearbeitet von Experten/-innen im Auftrag des Umweltbundesamtes und freigegeben nach Durchführung eines Reviews, an dem ungarische und deutsche Experten/-innen beteiligt waren, stellt den obig skizzierten Sachverhalt im Detail dar. Das Gutachten kommt zur Einschätzung, dass es mehr als zweifelhaft sei, dass das ungarische Regierungsdekret Nr. 118 von 2011 über die Anforderungen an die nukleare Sicherheit, Anforderung 7.3.1.1100, erfüllt sei. Die Möglichkeit des Auftretens einer dauerhaften Oberflächenverschiebung am Standort Paks II könne durch wissenschaftliche Belege nicht zuverlässig ausgeschlossen werden. Der Standort Paks II solle daher als ungeeignet angesehen werden. (https://www.umweltbundesamt.at/uvpkkwpaksii)

Hieraus ergeben sich bedeutende Kritikpunkte an der Entscheidung für die Errichtung neuer AKW-Blöcke im ungarischen Paks, wie auch gravierende Bedenken bzgl. des Weiterbetriebs der bestehenden vier AKW Blöcke in Paks.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln gegen den geplanten Bau des AKW Paks II einzusetzen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.