1858/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 22.09.2021
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend Schuldnerschutzschirm – Corona-Stopp von Negativeinträgen in Wirtschaftsdatenbanken
Die ökonomischen Folgen der Pandemie werden uns noch lange begleiten: mit der Entscheidung, die österreichische Wirtschaft zur Bekämpfung der Pandemie über längere Zeiträume herunterzufahren, ohne die dadurch entstandenen Schäden ausreichend zu kompensieren, hat die Bundesregierung die Situation hunderttausender Menschen enorm erschwert. Zahlreiche Menschen sind in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, weil sie ihre Arbeit verloren haben; tausende Frauen mußten ihre Arbeitszeit reduzieren, um ihre Kinder im Homeschooling betreuen zu können; tausende KleinstunternehmerInnen und EPU’s konnten keine Umsätze mehr machen, weil ihre Geschäfte zugesperrt wurden. Viele Menschen, die ihren finanziellen Verpflichtungen bisher gut nachkommen konnten, sind nun ohne eigenes Verschulden in eine finanzielle Schieflage geraten.
Die Schonfrist für Corona-Kreditstundungen ist vorbei – die gestundeten Kreditraten müssen zusätzlich zu den laufenden zurückgezahlt werden. Auch bei rückständigen Mieten beginnen die Rückforderungen. Wegbrechende bzw. schrumpfende Einkommen machen zusätzliche Zahlungen für viele Betroffene nahezu unmöglich; die Überschuldungsrate in vielen Haushalten, aber auch bei EPU’s und Kleinunternehmen hat sich massiv erhöht.
Besonders hart getroffen haben die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie aber vor allem einkommensschwächere Personengruppen; hier hat die Corona Pandemie wie ein Brandbeschleuniger gewirkt. Personen, die schon vor Ausbruch der Coronapandemie überproportional von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung bedroht waren, sind von den ökonomischen und sozialen Konsequenzen der Pandemie zum Teil stärker betroffen als die Durchschnittsbevölkerung.
Es bedarf daher dringend eines Schutzschirms für SchuldnerInnen, um den Menschen wieder Luft zum Atmen zu verschaffen. Ein wesentlicher Aspekt von Maßnahmen, um Kreditnehmerinnen zu schützen sind Adaptierungen und Klarstellungen im Bereich der kreditgebenden Banken und des Inkassobereichs.
In Kooperation mit der Arbeiterkammer wurde daher ein Schuldnerschutzschirm erarbeitet, der u.a einen Corona-Stopp von Negativeinträgen in Wirtschaftsdatenbanken vorsieht.
Die Corona--Pandemie ist eine Ausnahmesituation, die dazu führt, daß viele KreditnehmerInnen unverschuldet Zahlungsprobleme haben. Daher sollen bei coronabedingten Kreditstundungen keine Negativeinträge („Schwarze Liste“) in den Bonitätsdatenbanken von Wirtschaftsauskunfteien erfolgen.
Zudem soll die Wahrung der bestehenden Fristen zur Löschung von Negativeinträgen in Wirtschaftsdatenbanken durch die Datenschutzbehörde geprüft werden können und jene BürgerInnen, die von diesen Vermerken betroffen sind, sollen einmal jährlich durch die Betreiber dieser Datenbanken schriftlich informiert werden. Im Zuge der zunehmenden Internetkriminalität und den damit verbundenen Betrugsmaschen ist diese Informationsstrategie für KonsumentInnen von besonderer Bedeutung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert dem Nationalrat so rasch als möglich, spätestens aber bis 15. Dezember 2021 eine gesetzliche Regelung vorlegen, mit dem die wesentlichsten Problemfelder für durch die Corona-Krise in unverschuldete finanzielle Schwierigkeiten, geratene SchuldnerInnen bereinigt werden können.
Insbesondere soll ein Corona-Stopp von Negativeinträgen in Wirtschaftsdatenbanken vorgesehen werden.
Die Corona-Pandemie ist eine Ausnahmesituation, die dazu führt, dass viele KreditnehmerInnen unverschuldet Zahlungsprobleme haben. Daher sollen bei coronabedingten Kreditstundungen keine Negativeinträge („Schwarze Liste“) in den Bonitätsdatenbanken von Wirtschaftsauskunfteien erfolgen.
Zudem soll die Wahrung der bestehenden Fristen zur Löschung von Negativeinträgen in Wirtschaftsdatenbanken durch die Datenschutzbehörde geprüft werden können und jene BürgerInnen, die von diesen Vermerken betroffen sind, sollen einmal jährlich durch die Betreiber dieser Datenbanken schriftlich informiert werden. Im Zuge der zunehmenden Internetkriminalität und den damit verbundenen Betrugsmaschen ist diese Informationsstrategie für KonsumentInnen von besonderer Bedeutung.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.