1861/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Schuldnerschutzschirm – Einrichtung einer Ombudsstelle zur Beratung bei finanziellen Problemen durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

 

Die ökonomischen Folgen der Pandemie werden uns noch lange begleiten: mit der Entscheidung, die österreichische Wirtschaft zur Bekämpfung der Pandemie über längere Zeiträume herunterzufahren, ohne die dadurch entstandenen Schäden ausreichend zu kompensieren, hat die Bundesregierung die Situation hunderttausender Menschen enorm erschwert. Zahlreiche Menschen sind in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, weil sie ihre Arbeit verloren haben; tausende Frauen mussten ihre Arbeitszeit reduzieren, um ihre Kinder im Homeschooling betreuen zu können; tausende KleinstunternehmerInnen und EPU’s konnten keine Umsätze mehr machen, weil ihre Geschäfte zugesperrt wurden. Viele Menschen, die ihren finanziellen Verpflichtungen bisher gut nachkommen konnten, sind nun ohne eigenes Verschulden in eine finanzielle Schieflage geraten.

Die Schonfrist für Corona-Kreditstundungen ist vorbei – die gestundeten Kreditraten müssen zusätzlich zu den laufenden zurückgezahlt werden. Auch bei rückständigen Mieten beginnen die Rückforderungen. Wegbrechende bzw. schrumpfende Einkommen machen zusätzliche Zahlungen für viele Betroffene nahezu unmöglich; die Überschuldungsrate in vielen Haushalten, aber auch bei EPU’s und Kleinunternehmen hat sich massiv erhöht.

Besonders hart getroffen haben die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie aber vor allem einkommensschwächere Personengruppen; hier hat die Corona Pandemie wie ein Brandbeschleuniger gewirkt. Personen, die schon vor Ausbruch der Coronapandemie überproportional von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung bedroht waren, sind von den ökonomischen und sozialen Konsequenzen der Pandemie zum Teil stärker betroffen als die Durchschnittsbevölkerung.

Es bedarf daher dringend eines Schutzschirms für SchuldnerInnen, um den Menschen wieder Luft zum Atmen zu verschaffen. Ein wesentlicher Aspekt von Maßnahmen, um KreditnehmerInnen zu schützen sind Adaptierungen und Klarstellungen im Bereich der kreditgebenden Banken und des Inkassobereichs.

In Kooperation mit der Arbeiterkammer wurde daher ein Schuldnerschutzschirm erarbeitet, der u.a. die Installierung einer Ombudsstelle durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorsieht.

Im Rahmen seiner Verpflichtung, die Interessen der KonsumentInnen bestmöglichst zu gewährleisten bzw. wahrzunehmen, muss das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz infolge der Auswirkungen der Pandemie die notwendigen Schritte setzen und somit eine unabhängige Beratungsstelle im Behördenbereich einrichten. Dies soll verhindern, dass jene Vereine, die auf rein privater Basis agieren und nur unzureichend mit staatlichen Förderungen ausgestattet sind, zur Bewältigung der Pandemie zusätzlich von den zuständigen Behörden herangezogen werden. Eine Beratungsstelle im Behördenbereich hätte zudem den Vorteil, dass die Expertise der bestehenden Betreuungseinrichtungen, insbesondere des VKIs und der Schuldnerberatungsstellen, genutzt werden könnten, diese Stellen für eine Zusammenarbeit gewonnen werden könnten, jedoch deren Arbeitsbelastung nicht zusätzlich gebunden wird. In dieser Ombudsstelle soll der Fokus neben der finanziellen Beratung auch auf soziale Auswirkungen finanzieller Probleme gelegt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert dem Nationalrat so rasch als möglich, spätestens aber bis 15. Dezember 2021 eine gesetzliche Regelung vorlegen, mit dem die wesentlichsten Problemfelder für durch die Coronakrise in unverschuldete finanzielle Schwierigkeiten, geratene SchuldnerInnen bereinigt werden können.

Insbesondere soll eine Ombudsstelle zur Beratung bei finanziellen Problemen durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorsieht.

Im Rahmen seiner Verpflichtung, die Interessen der KonsumentInnen bestmöglichst zu gewährleisten bzw. wahrzunehmen, muss das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz infolge der Auswirkungen der Pandemie die notwendigen Schritte setzen und somit eine unabhängige Beratungsstelle im Behördenbereich einrichten. Dies soll verhindern, dass jene Vereine, die auf rein privater Basis agieren und nur unzureichend mit staatlichen Förderungen ausgestattet sind, zur Bewältigung der Pandemie zusätzlich von den zuständigen Behörden herangezogen werden. Eine Beratungsstelle im Behördenbereich hätte zudem den Vorteil, dass die Expertise der bestehenden Betreuungseinrichtungen, insbesondere des VKIs und der Schuldnerberatungsstellen, genutzt werden könnten, diese Stellen für eine Zusammenarbeit gewonnen werden könnten, jedoch deren Arbeitsbelastung nicht zusätzlich gebunden wird. In dieser Ombudsstelle soll der Fokus neben der finanziellen Beratung auch auf soziale Auswirkungen finanzieller Probleme gelegt werden.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.