1862/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Schuldnerschutzschirm – abrupte Kreditkündigungen auch bei Kontoüberziehungen

 

Die ökonomischen Folgen der Pandemie werden uns noch lange begleiten: mit der Entscheidung, die österreichische Wirtschaft zur Bekämpfung der Pandemie über längere Zeiträume herunterzufahren, ohne die dadurch entstandenen Schäden ausreichend zu kompensieren, hat die Bundesregierung die Situation hunderttausender Menschen enorm erschwert. Zahlreiche Menschen sind in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, weil sie ihre Arbeit verloren haben; tausende Frauen mussten ihre Arbeitszeit reduzieren, um ihre Kinder im Homeschooling betreuen zu können; tausende KleinstunternehmerInnen und EPU’s konnten keine Umsätze mehr machen, weil ihre Geschäfte zugesperrt wurden. Viele Menschen, die ihren finanziellen Verpflichtungen bisher gut nachkommen konnten, sind nun ohne eigenes Verschulden in eine finanzielle Schieflage geraten.

Die Schonfrist für Corona-Kreditstundungen ist vorbei – die gestundeten Kreditraten müssen zusätzlich zu den laufenden zurückgezahlt werden. Auch bei rückständigen Mieten beginnen die Rückforderungen. Wegbrechende bzw. schrumpfende Einkommen machen zusätzliche Zahlungen für viele Betroffene nahezu unmöglich; die Überschuldungsrate in vielen Haushalten, aber auch bei EPU’s und Kleinunternehmen hat sich massiv erhöht.

Besonders hart getroffen haben die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie aber vor allem einkommensschwächere Personengruppen; hier hat die Corona Pandemie wie ein Brandbeschleuniger gewirkt. Personen, die schon vor Ausbruch der COVID-19-Pandemie überproportional von Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung bedroht waren, sind von den ökonomischen und sozialen Konsequenzen der Pandemie zum Teil stärker betroffen als die Durchschnittsbevölkerung.

Es bedarf daher dringend eines Schutzschirms für SchuldnerInnen, um den Menschen wieder Luft zum Atmen zu verschaffen. Ein wesentlicher Aspekt von Maßnahmen, um KreditnehmerInnen zu schützen sind Adaptierungen und Klarstellungen im Bereich der kreditgebenden Banken und des Inkassobereichs.

In Kooperation mit der Arbeiterkammer wurde daher ein Schuldnerschutzschirm erarbeitet, der u.a. eine Regelung gegen abrupte Kreditkündigungen auch bei Kontoüberziehungen fordert.

Die Banken sollten bei Zahlungsproblemen bei Konsum- oder Hypothekarkredit sowie bei Kontoüberziehungen auf Verzugszinsen und Mahnspesen verzichten und keine abrupten Kreditkündigungen veranlassen. Das betrifft insbesondere die Kontoüberziehungen, die – wie die Vergangenheit gezeigt hat – von Banken immer wieder einseitig gekürzt oder zur Gänze gestrichen werden. BankkundInnen müssen über eine geplante bzw. bevorstehende Kürzung ihres Kontoüberziehungsrahmens informiert und es muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, gegen diese Kürzung Einspruch zu erheben. Die Kürzungen sollen damit nicht mehr einseitig möglich sein, sondern sollen einvernehmlich erfolgen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert dem Nationalrat so rasch als möglich, spätestens aber bis 15. Dezember 2021 eine gesetzliche Regelung vorlegen, mit dem die wesentlichsten Problemfelder für durch die Corona-Krise in unverschuldete finanzielle Schwierigkeiten, geratene SchuldnerInnen bereinigt werden können.

Insbesondere soll eine Regelung gegen abrupte Kreditkündigungen auch bei Kontoüberziehungen vorgesehen werden.

Die Banken sollten bei Zahlungsproblemen bei Konsum- oder Hypothekarkredit sowie bei Kontoüberziehungen auf Verzugszinsen und Mahnspesen verzichten und keine abrupten Kreditkündigungen veranlassen. Das betrifft insbesondere die Kontoüberziehungen, die – wie die Vergangenheit gezeigt hat – von Banken immer wieder einseitig gekürzt oder zur Gänze gestrichen werden. Bank Kundinnen müssen über eine geplante bzw. bevorstehende Kürzung ihres Kontoüberziehungsrahmens informiert und es muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, gegen diese Kürzung Einspruch zu erheben. Die Kürzungen sollen damit nicht mehr einseitig möglich sein, sondern sollen einvernehmlich erfolgen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.