1870/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.09.2021
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Aufnahme der über die Christian Doppler Forschungsgesellschaft lukrierten Mittel in den Wettbewerbsindikator 2a

 

Die Christian Doppler Forschungsgesellschaft fördert in den Christian Doppler Labors an Universitäten und FH die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft in dafür eingerichteten Forschungseinheiten mit fixen Laufzeiten, in denen anwendungsorientierte Grundlagenforschung betrieben wird. Im Jahr 2020 lag das Budget dieser 91 CD-Labs (und 17 Josef-Ressel-Zentren) bei mehr als 30 Mio. Euro. Ein Großteil der Labors findet sich an der TU Wien, gefolgt von der TU Graz und der Universität Linz. Mehr als 1.000 Personen arbeiten in diesen Einrichtungen, der Großteil in Digitalisierung und in Life Sciences. 2020 wurden 436 Publikationen in Fachzeitschriften veröffentlicht sowie 45 Patente angemeldet. Zudem waren 184 Unternehmen Mitglied der Christian Doppler Forschungsgesellschaft, rund 30 Prozent davon aus dem Ausland.

Trotz dieser beachtlichen Zahlen wurden die über die Christian Doppler Forschungsgesellschaft eingeworbenen Drittmittel erneut nicht für die Berechnung des Wettbewerbsindikators 2a in die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Umsetzung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung (Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV) aufgenommen. Dies soll hiermit geändert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, für die Berechnung des Wettbewerbsindikators 2a „Erlöse aus F&E-Projekten/Projekten der Entwicklung und Erschließung der Künste in Euro pro Kalenderjahr" auch die über die Christian Doppler Forschungsgesellschaft lukrierten Mittel in die Verordnung über die Umsetzung der kapazitätsorientierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung (Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV) aufzunehmen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.